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Rechtsberatung in der ÖRA

Aufgeben oder Aufraffen?

Die ÖRA bietet kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen an.

  • Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle
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FHH

Inhaltsverzeichnis

Rechtsberatung mit Termin

Die ÖRA bietet kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen an.

Eine Rechtsberatung ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über den Telefonischen Hamburg-Service unter der Rufnummer (040) 428 43 3072 (telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr).

Was machen wir?

Wir bieten Rechtsberatung durch Beraterinnen und Berater, die allesamt Volljuristen sind und über langjährige Berufserfahrung verfügen. Bei der Beratung kann es

  • bei einem reinen Beratungsgespräch bleiben, oder
  • wenn die Beraterin oder der Berater es für sinnvoll erachtet, auch ein Schreiben an die Gegenseite formuliert,
  • beziehungsweise Formulierungshilfe für ein Schreiben in Ihrem Namen gegeben oder
  • Akteneinsicht beantragt werden.

Wer wird beraten?

Wir beraten ausschließlich Bürgerinnen und Bürger, die

  • über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen und
  • innerhalb Hamburgs mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Ausnahme: Wenn Sie eine Beratung zu Ihrem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis in Hamburg benötigen, können Sie auch woanders gemeldet sein.

Wie teuer ist eine Rechtsberatung?

Sollten Sie die Kriterien erfüllen und Anspruch auf eine Beratung haben, kostet Sie die Anmeldung eines Anliegens maximal 15 Euro, kann bei besonders niedrigen Einkommensverhältnissen aber auf 4 Euro reduziert werden (EC-Kartenzahlung ist möglich).

Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII).

Bei jeder neuen Anmeldung eines Anliegens müssen die Unterlagen erneut vorgelegt und eine Gebühr entrichtet werden.

Bei einem Folgetermin zu einem bereits angemeldeten Anliegen ist keine Vorlage der Unterlagen notwendig und eine Gebühr wird nicht erhoben. Ob es sich tatsächlich um eine Folgeberatung oder ein neues Anliegen handelt, wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖRA bei der Anmeldung geprüft.

Was muss ich mitbringen?

Bitte bringen Sie für die Vorprüfung und Anmeldung Unterlagen mit, die ihre finanzielle Situation und Ihre Meldung in Hamburg belegen, wie zum Beispiel:

  • Einen aktuellen Leistungsbescheid.
  • Nachweise über die Höhe Ihres Einkommens (zum Beispiel Gehaltsabrechnung oder Kontoauszüge aller Personen der Bedarfsgemeinschaft, die Einkommen beziehen).
  • Nachweis über die Höhe der Miete.
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen, die Sie leisten oder erhalten.
  • Eine Meldebescheinigung.
  • Selbstständige legen den aktuellsten Einkommenssteuerbescheid vor.

Sollten Sie die Kriterien nicht erfüllen oder Unterlagen nicht dabeihaben, können wir Sie leider nicht zur Beratung aufnehmen.

Für die Beratung bringen Sie bitte alle für Ihr Anliegen notwendigen Unterlagen ausgedruckt in Papierform und sortiert mit, zum Beispiel Verträge, Briefe, Bescheide und Urteile. Es ist nicht ausreichend, die Unterlagen auf dem Tablet oder Handy vorzuzeigen.

Wann darf die ÖRA nicht beraten?

Wir dürfen Sie nicht beraten, wenn Sie

  • für Ihr Anliegen bereits rechtsanwaltlich vertreten sind (ggf. Mandatskündigung zur Anmeldung mitnehmen),
  • rechtsschutzversichert sind (sollte ihr rechtl. Problem über die Versicherung nicht abgedeckt sein, weisen Sie das durch Vorlage der Versicherungspolice bei der Anmeldung nach),
  • Sie zum Beispiel Mitglied in einer Gewerkschaft, (bei arbeitsrechtlichen Problemen), im Sozialverband (bei sozialrechtlichen Problemen), im Mieterverein (bei mietrechtlichen Problemen) etc. sind.

Kann mich die ÖRA vor Gericht vertreten?

Die ÖRA darf Sie nicht vor Gericht vertreten oder Verfahren für Sie führen. Es besteht kein Mandatsverhältnis zwischen Ihnen und der ÖRA, da die ÖRA keine Anwaltskanzlei, sondern eine Beratungsstelle ist. Wird eine gerichtliche Auseinandersetzung jedoch unvermeidlich, berät Sie die ÖRA über die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Werden in der ÖRA Dolmetscher gestellt, wenn ich Verständigungsprobleme habe?

Die ÖRA stellt regelhaft keine Dolmetscher zur Verfügung. Bitte bringen Sie daher einen Dolmetscher mit, wenn Sie Verständigungsprobleme haben. Eine Ausnahme besteht nur für die migrationsrechtliche Beratung. Hier steht ein Dolmetscherservice per Video zur Verfügung.

Welche ÖRA-Stelle ist zuständig?

Sie können sich wahlweise an eine der Bezirksstellen oder an die Hauptstelle wenden.

Bitte beachten Sie

  • Öffentliches Recht (insbesondere Asyl- und Ausländerrecht, SGB II, SGB XII, BAföG, Wohngeld usw.), Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) werden nur in der Hauptstelle beraten.


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ÖRA-Faltblatt

Faltblatt: Rechtsberatung und praktische Hilfe für Ratsuchende mit niedrigem Einkommen

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