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Schlichtungsverfahren nach §15a SGB II

Schlichtungsstelle Bürgergeld

Kommt es bezüglich des Kooperationsplans zu Meinungsverschiedenheiten, kann die unabhängige Schlichtungsstelle angerufen werden.

Schlichtungsstelle Kooperationsplan Bürgergeld

Drei Menschen unterhalten sich am Tisch.
Colourbox.de / Vector Tradition

Mit der Einführung des Bürgergeldes schließen Sie mit dem Jobcenter team.arbeit.hamburg keine Eingliederungsvereinbarungen mehr, sondern es wird gemeinsam ein Kooperationsplan erstellt. Kommt es hierbei zu Meinungsverschiedenheiten kann die unabhängige Schlichtungsstelle in der ÖRA angerufen werden.

Sollte es bei der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplanes zu einer nicht lösbaren Meinungsverschiedenheit kommen, haben Sie die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit dem Jobcenter bereits versucht haben, sich auf einen Kooperationsplan zu einigen.

Das Schlichtungsverfahren wird durch die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) durchgeführt.

In einem Schlichtungsgespräch werden Sie und Ihre Integrationsfachkraft vom Jobcenter bei der Entwicklung eines gemeinsamen Lösungsvorschlags von einer neutralen Schlichtungsperson unterstützt. Bei einer Einigung erhalten Sie diesen gemeinsamen Lösungsvorschlag schriftlich. Er wird bei dem Gespräch über Ihren Kooperationsplan berücksichtigt.

Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos und die Schlichtenden sind unabhängig und unparteiisch. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Die Schlichtungsgespräche werden auf Deutsch geführt. Wenn Ihre Deutschkenntnisse dafür nicht ausreichen, bringen Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens mit, die für Sie übersetzen kann.

Wenn Sie Fragen zum Schlichtungsverfahren oder dem Kooperationsplan haben, wenden Sie sich an Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter oder an die ÖRA.

Die Kontaktdaten der ÖRA sind:
Telefon: +49 40 428 43 4150
E-Mail: schlichtungsstelle-buergergeld@soziales.hamburg.de
Fax: +49 40 4279 61 216