Verhandeln statt Gericht

ÖRA-Sühneverfahren

Die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) ist die Vergleichsbehörde im strafrechtlichen Sühneverfahren gemäß § 380 der Strafprozessordnung (StPO).​​​​​​​

  • Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle
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Das Sühneverfahren ist eine einfache und schnelle Möglichkeit, Konflikte in strafrechtlichen Angelegenheiten beizulegen, ohne vor Gericht zu gehen. Es ermöglicht Ihnen, Verantwortung zu übernehmen und die Sache außergerichtlich zu klären.

Die ÖRA kann in den sogenannten Privatklagedelikten - zum Beispiel leichte Körperverletzung, Beleidigung oder Hausfriedensbruch - außergerichtlich zur Wiedergutmachung des Schadens beitragen.

Hier ist die ÖRA obligatorische Instanz (Sühnestelle) vor dem Privatklageverfahren und nur dann zuständig, wenn der Antragsgegner in Hamburg wohnt. In den benachbarten Bundesländern erhalten Sie über die dortigen Amtsgerichte Auskünfte, wie Sie die zuständigen Schiedsleute erreichen können.

Geht es Ihnen angesichts einer möglichen Straftat nicht um die Strafverfolgung, sondern lediglich um die zivilrechtliche Wiedergutmachung, so können Sie mit Hilfe der ÖRA zivilrechtlichen Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen.

Unser Formular "Sühneantrag" (PDF, 65 KB) beinhaltet die wichtigsten formalen Gesichtspunkte für einen wirksamen Sühneantrag.

Vorteile des Sühneverfahrens

  • Schnell und unkompliziert: Sparen Sie Zeit und Geld, indem Sie den langwierigen Gerichtsprozess vermeiden.
  • Konfliktlösung: Finden Sie gemeinsam mit der betroffenen Person eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist.
  • Diskretion: Alles bleibt vertraulich. Ihre Privatsphäre ist geschützt.

Ablauf des Sühneverfahrens

  • Stellen Sie den Sühneantrag mit unserem Formular (PDF, 65 KB).
  • Treffen Sie sich mit der anderen Partei und einer neutralen Schlichtungsperson in der ÖRA
  • Gemeinsam entwickeln Sie eine Lösung und legen die Bedingungen fest.
  • Einigung dokumentieren und abschließen.

Kontakt 

Bei Fragen zum Sühneverfahren nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg
Tel.: +49 40 428 43 - 4152
Fax: +49 40 4279-61216
E-Mail: streitbeilegung.oera@soziales.hamburg.de

Download

Sühneantrag bei der ÖRA

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ÖRA-Faltblatt "Verhandeln statt prozessieren" Außergerichtliche Streitbeilegung durch qualifizierte Juristen für natürliche und juristische Personen - HINWEIS: Dieses Faltblatt wird derzeit überarbeitet und steht deshalb vorübergehend nicht zur Verfügung

PDF herunterladen [PDF, 196,8 KB]

Zum Weiterlesen

Titelseite der Festschrift "100 Jahre ÖRA"
FHH
1922 - 2022

Festschrift "100 Jahre ÖRA"

Seit 100 Jahren ist die ÖRA Teil der für Soziales zuständigen Behörde der Stadt Hamburg. Die Festschrift beleuchtet die Geschichte und die Aufgaben der ÖRA.

Drei Menschen unterhalten sich am Tisch.
Colourbox.de / Vector Tradition
Schlichtungsverfahren nach §15a SGB II

Schlichtungsstelle Kooperationsplan Bürgergeld

Mit Hilfe der ÖRA-Vergleichsstelle lassen sich Rechtskonflikte vertraulich, schnell, kostengünstig, verbindlich und vollstreckbar erledigen.

Paragraphen
pixabay.com / Gerd Altmann
ÖRA

Service

Datenschutz, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links und Infos zur Geschichte der ÖRA.