Sozialbehörde - Referat Prostituiertenschutz

Sachgebiet Beratung, Erlaubnisse und Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Pro*BEA)

Pro*BEA ist für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes verantwortlich. Alle Sexarbeiter:innen müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit bei Pro*BEA anmelden. Alle Betreiber:innen von Prostitutionsgewerben müssen über eine betriebliche Erlaubnis verfügen.

Wir über uns

Sammlung von weiterführenden Inhalten

About