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Öffentlich-rechtliche Unterbringung

Prognose und Kapazitätsplanung

Ziel des Senats ist es, immer ausreichend Plätze in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zur Verfügung zu stellen, Zuwanderinnen und Zuwanderer und wohnungslose Personen kontinuierlich in Wohnraum zu vermitteln und begleitend durch eine entsprechende Kapazitätsplanung Belegungsänderungen weiter zu berücksichtigen.

Foto: Colourbox.de / Nataliiap

Prognose der Zugangsentwicklung von Asylsuchenden, Wohnungslosen und Schutzsuchenden aus der Ukraine sowie Kapazitätsplanung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung für 2025 (veröffentlicht am 13.02.2025)

Einleitung - Zugangssituation

Die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine haben Deutschland und Hamburg, insbesondere in den Jahren 2022 bis 2024 vor große Herausforderungen gestellt. Im zurückliegenden Jahr 2024 wurden 6.393 Schutzsuchende aus der Ukraine in Hamburg registriert, von denen 788 Personen in andere Bundesländer verteilt wurden. 5.605 Personen verblieben in Hamburg. 5.357 Personen wurden öffentlich-rechtlich untergebracht. Die Zahlen waren im Jahresvergleich zu 2023 insgesamt rückläufig (Registrierungen -32%, Verbleib in Hamburg -24%, Verlegungen -11%). Im Januar 2025 wurden 437 Schutzsuchende aus der Ukraine in Hamburg registriert, von denen 9 Personen in andere Bundesländer verteilt wurden. 428 Personen verblieben in Hamburg. 327 Personen wurden öffentlich-rechtlich untergebracht. Aufgrund der unverminderten Kriegshandlungen werden sich die Zugänge sowie die Unterbringungsbedarfe absehbar weiterhin auf einem hohen Niveau fortsetzen. Bei einer weiteren Verschlechterung der Lage in der Ukraine könnten die Zahlen auch wieder ansteigen.

Ergänzend zu den Zugängen Schutzsuchender aus der Ukraine ergibt sich eine weiterhin sehr herausfordernde Situation aus den Zugängen der Asylsuchenden aus anderen Herkunftsländern. Wenngleich die Zugangszahlen - nach dem Anstieg seit Sommer 2021 - im Vergleich zu den Vorjahren wieder rückläufig waren, liegen sie aktuell weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. So kamen im vergangenen Jahr 9.795 Asylsuchende aus anderen Herkunftsländern nach Hamburg. Von den 7.034 verbliebenen Personen wurden 4.644 Personen öffentlich-rechtlich untergebracht. 2.761 Personen wurden in andere Bundesländer verteilt. Diese Zahlen liegen trotz des Rückgangs im Vergleich zu 2023 (Registrierungen -28%, Verbleib in Hamburg -28%, Unterbringungsbedarf -39%) fortlaufend auf einem sehr hohen Niveau. Im Januar 2025 wurden 631 Asylsuchende aus anderen Herkunftsländern in Hamburg registriert, von den 159 Personen in andere Bundesländer verteilt wurden. 502 Personen verblieben in Hamburg. 304 Personen wurden öffentlich-rechtlich untergebracht.

Es gilt weiterhin, dass Kapazitäten entwickelt werden müssen, um allen Menschen mit einem Unterbringungsbedarf einen Platz zuweisen zu können. Darüber hinaus müssen Plätze an Not- und Interimsstandorten durch Plätze im Standard des Regelsystems ersetzt bzw. perspektivisch auch abgebaut werden. Ferner bestehen noch immer keine ausreichenden Reserven im Gesamtsystem der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen aktualisieren die Sozialbehörde sowie die Behörde für Inneres und Sport die Zugangsprognosen für Asyl- und Schutzsuchende quartalsweise. Zusätzlich werden die globalen Lageentwicklungen (u. a. Kriege, sonstige Konflikte, Naturkatastrophen, Klimaflucht, Wirtschaftskrisen) sowie die Bewegungen auf den für Europa hauptsächlich relevanten vier Hauptmigrationsrouten permanent beobachtet und – soweit möglich – deren Auswirkungen auf Deutschland und Hamburg eingeschätzt. Aus den Ankunftszahlen an den europäischen Außengrenzen lässt sich jedoch maximal eine Tendenz für die Zugangssituation in Deutschland und Hamburg ableiten, Auswirkungen auf die konkreten Zugangszahlen sind nicht herleitbar. Umfassende Informationen zu Entwicklungen in Europa, Deutschland und Hamburg werden im Monatlichen Lagebild Flüchtlinge veröffentlicht: https://www.hamburg.de/go/sfa-lagebild.

Erläuterungen zur Methodik der Prognose

Die Anzahl der Überresidenten in den Erstaufnahme (EA) mit einem Anspruch auf einen Platz in der Folgeunterbringung und die Belegung der öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringung (örU) vom 31.12.2024 sind der Ausgangspunkt der Zugangsprognose. Im System der Folgeunterbringung werden die Standorte der Erstaufnahme (EA) und Notstandorte der Erstaufnahme nicht berücksichtigt. Das Ankunftszentrum (ZEA) wird ebenfalls nicht berücksichtigt.

Zur Ermittlung des Unterbringungsbedarfs werden unterschiedliche Zeiträume vergangener Zugänge in Hamburg betrachtet, um sowohl kurzfristige als auch mittel- und langfristige Perspektiven der Zugangszahlen abbilden zu können. Hierfür werden für die jeweiligen Betrachtungszeiträume Durchschnittswerte der Ein- und Auszüge ermittelt und anschließend gegenübergestellt. Ist der Saldo positiv, bedeutet dies, dass die Belegung um den ermittelten Wert pro Monat steigt. Ist der Saldo negativ, würde die Belegung entsprechend um die angegebene Personenzahl pro Monat sinken.

Für die Personengruppen Asylsuchender sowie Wohnungsloser werden in den drei Varianten für die vorliegende Prognose folgende Zeiträume betrachtet:

Bei Variante 1 (Average Case) wird die durchschnittliche Fluktuation der letzten 12 Monate betrachtet.

Bei Variante 2 (Best Case) beziehen sich die Durchschnittswerte auf die vergangenen 6 Monate.

Bei Variante 3 (Worst Case) werden die Durchschnittswerte der letzten 24 Monate berücksichtigt.

Für die Personengruppen Schutzsuchender aus der Ukraine werden in den drei Varianten folgende Zeiträume betrachtet:

Bei Variante 1 (Average Case) wird die durchschnittliche Fluktuation der letzten 12 Monate betrachtet.

Bei Variante 2 (Best Case) beziehen sich die Durchschnittswerte auf die vergangenen 24 Monate.

Bei Variante 3 (Worst Case) werden die Durchschnittswerte der letzten 6 Monate berücksichtigt.

In der gemeinsamen Betrachtung aller Personengruppen werden die jeweiligen Ergebnisse der Varianten zusammengeführt.

Für den prognostizierten Unterbringungsbedarf Ende 2025 bildet die Grundlage der Average Case als das derzeit wahrscheinlichste der drei Szenarien.

Aus der Prognose resultierender Handlungsbedarf

Im Szenario des Average Case wird im Folgesystem der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von 14.400 Zugängen (Einzüge), sowie 13.620 Abgängen (Auszüge) für das Jahr 2025 ausgegangen. Am Ende des 4. Quartals 2024 waren im Folgesystem der öffentlich-rechtlichen Unterbringung 41.541 Personen untergebracht.

Zusätzlich waren am Ende des 4. Quartals 2024 in der Erstaufnahme (inkl. der EA-Notstandorte) 2.924 Personen überresident. Eine Person ist überresident, wenn ein Anspruch auf einen Platz im System der Folgeunterbringung besteht, jedoch eine Verlegung in das Regelsystem der öffentlich-rechtlichen Unterbringung aufgrund fehlender Plätze bislang nicht möglich war. Für diese Personen besteht ebenfalls ein entsprechender Unterbringungs- und Platzbedarf im Folgesystem.

Somit ergibt sich Ende 2025 in diesem Szenario ein Unterbringungsbedarf von 45.245 Personen im Folgesystem. Bei einer durchschnittlichen Auslastung von 93 % entspricht dies einem Bedarf von 48.650 Plätzen.

Im Folgesystem lag die Kapazität am Ende des 4. Quartals 2024 bei 45.975 Plätzen. Mit Stand vom 23. Januar 2025 werden 2.642 Plätze im Jahr 2025 in Betrieb genommen. Diesem Kapazitätsaufbau steht bis zum Jahresende ein Kapazitätsverlust durch unvermeidbare Schließungen bzw. Reduzierungen der Kapazität in Höhe von 1.522 Plätzen gegenüber. Daraus ergibt sich eine Kapazität von 47.095 Plätzen im Folgesystem zum Ende des Jahres 2025.

Zusätzlich zu den bereits genannten Plätzen, die durch unvermeidbare Schließungen bzw. Reduzierungen verlorengehen, ist es erforderlich, dass im Jahr 2025 rund 50 weitere Plätze bereitgestellt werden, um den Unterbringungsbedarf des Average Case aus der Zugangsprognose erfüllen zu können. So ergibt sich bei der Gegenüberstellung der voraussichtlichen Platzkapazität und des Platzbedarfes Ende 2025, ein Handlungsbedarf von insgesamt rund 1.550 zu schaffenden Plätzen, um den zu erwartenden Unterbringungsbedarf im Folgesystem der öffentlich-rechtlichen Unterbringung decken zu können (einschließlich der Bedarfe der o. g. Überresidenten). Die Kapazität der Unterkünfte im Folgesystem würde sich dadurch im Vergleich zu 31. Dezember 2024 um rund 1.100 Plätze erhöhen.

Sie möchten uns bei der Schaffung von weiteren Kapazitäten unterstützen?

Die für die Unterbringung zuständigen Behörden und F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) prüfen intensiv fortlaufend alle Möglichkeiten, Unterkünfte und Unterkunftsplätze neu zu errichten bzw. zu erhalten. Behörden, Bezirksämter und F&W stehen dazu in engem Austausch. Immobilien werden sowohl von städtischer Seite, z. B. über die Bezirksämter oder den Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG), als auch von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern angeboten, schnellstmöglich geprüft und mögliche Realisierungsoptionen erarbeitet. Der Kapazitätsaufbau schließt hierbei sowohl die Schaffung kurzfristiger Not- und Interimskapazitäten als auch die Neuentwicklung von Standorten im Regelsystem ein. Hierfür müssen grundsätzlich alle geeigneten Immobilien in Anspruch genommen werden. Aufgrund der Stadtstaatlichkeit Hamburgs sind die zur Verfügung stehenden Flächen und Möglichkeiten dabei jedoch zunehmend sehr begrenzt.

Wenn Sie eine Immobilie (Grundstück oder Objekt) zur Entwicklung und/oder Nutzung anbieten möchten, dann wenden Sie sich bitte an immobilienmeldungen@sfa.hamburg.de.

Die aktuelle Prognose für 2025 (Stand 31.12.2024, veröffentlicht am 13.02.2025) ist nachfolgend abrufbar:

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Prognose und Kapazitätsplanung 2025 (Stand Prognose: 31.12.2024, Stand Kapazitätsplanung: 23.01.2025)

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Prognose und Kapazitätsplanung 30.09.2024 bis 31.12.2024 (Stand: 30.09.2024)

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Prognose und Kapazitätsplanung 30.06.2024 bis 31.12.2024 (Stand: 30.06.2024)

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Prognose und Kapazitätsplanung 31.03.2024 bis 31.12.2024 (Stand: 31.03.2024)

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Prognose und Kapazitätsplanung 31.12.2023 bis 31.12.2024 (Stand: 31.12.2023)

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Prognosen und Kapazitätsplanung 30.09.2023 bis 31.12.2024 (Stand: 30.09.2023)

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Zugangszahlen Asyl- und Schutzsuchender sowie Prognose und Kapazitätsplanung 2023 (Stand: 30.06.2023)

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Zugangszahlen Asyl- und Schutzsuchender sowie Prognose und Kapazitätsplanung 2023 (Stand: 31.03.2023)

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Zugangszahlen Asyl- und Schutzsuchender 2022 sowie Prognose und Kapazitätsplanung 2023 (Stand: 10.01.2023)

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