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Erklärung zur Barrierefreiheit

Onlinedienst Gutachterverfahren

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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Online-Dienst „Gutachterverfahren“, der von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration – Versorgungsamt Hamburg im Serviceportal der Stadt Hamburg betrieben wird.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen durch einen ausführlichen Prüfbericht (BITV-Test).

Standard: HmbBITVO / BITV 2.0 / EN 301 549 / WCAG 2.1
Startadresse: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=SchwebG&location=020000000000
BIK-Prüfstelle: Dataport - Team dBarrierefreiheit
Prüfer: Herr Lars Stablo und Frau Bianca Kolodziej
Prüfzeitraum: 14.06. - 01.07.2021
Berichtsdatum: 04.08.2021

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 1 HmbBITVO in Verbindung mit den § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von § 11 HmbBGG erlassen wurde.

Aufgrund der Überprüfung ist der Online-Dienst mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Die Website Gutachterverfahren ist teilweise zugänglich gestaltet. Es gibt Mängel der Barrierefreiheit, die die Nutzung und damit die Konformität einschränken.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei.

Es ist erkenntlich, dass die Barrierefreiheit in einigen Bereichen der Anwendung „Gutachterverfahren“ bereits bedacht und berücksichtigt wurde. Es gibt jedoch einige Einschränkungen, die speziell Screenreader Nutzerinnen und Nutzer trifft, die bei der Bedienung der Anwendung auf die Tastatur angewiesen sind.

Um die Tastaturbedienbarkeit zu verbessern, sollten alle interaktiven Elemente der Anwendung so angepasst werden, dass sie auch ohne Maus nutzbar sind und dringend eine konsequent deutlich sichtbare Fokushervorhebung geschaffen werden.

Dies betrifft folgende Prüfschritte:

-          9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar

-          9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich

Um die Bedienbarkeit mit Screenreader Software zu verbessern, sollten unter anderem Möglichkeiten geschaffen werden, die einzelnen Bereiche der Anwendung direkt anzuspringen und es sollten die semantischen Informationen von Elementen sowie Alternativtexte für Icons konsequent gepflegt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt für die Screenreader Nutzung ist die Wiedergabe von Statusnachrichten, so dass Anwenderinnen und Anwender visuell wahrnehmbares Feedback auf bestimmte Prozesse (Speichern, fehlerhafte Formularelemente) direkt über eine Ausgabe des Screenreaders mitgeteilt bekommen.

Dies betrifft folgende Prüfschritte:

-          9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente

-          9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften

-          9.2.4.1 Bereiche überspringbar

-          9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar

-          9.4.1.3 Statusnachrichten programmatisch ermittelbar.

In einigen Bereichen nutzt die die Anwendung primär die Farbgebung von Elementen um Informationen zu übertragen. Dies stellt eine Barriere für Screenreader Nutzerinnen und Nutzer und farbfehlsichtige Nutzerinnen und Nutzer dar. Um diese Nutzergruppen bei der Bedienung der Anwendung zu unterstützen sollten die Empfehlungen für folgende Prüfschritte berücksichtigt werden:

-          9.1.3.3 Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar

-          9.1.4.1 Ohne Farbe nutzbar

-          9.3.3.1 Fehlererkennung

Im Rahmen der Einführung einer elektronischen Akte wird auch der Online-Dienst Gutachterverfahren neugestaltet. Dabei sollen auch Mängel bei der barrierefreien Gestaltung weitestgehend beseitigt werden. Wir planen eine Umsetzung im zweiten Quartal 2022.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.09.2021 erstellt und zuletzt am 02.12.2021 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Mail: fs5fl@soziales.hamburg.de an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.

Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten (Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr)
Tel: +49 40 428 23-2057

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontakt:
Hamburger IT-Schlichtungsstelle
c/o Handelskammer Hamburg
Geschäftsbereich Recht & Fair Play
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg