Seit dem 1. Januar 2026 ist das „Zentrum für Teilhabe“ eine zentrale Organisationseinheit in der Sozialbehörde mit dem Ziel, Beratung und Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderungen aus einer Hand zu ermöglichen. Hierfür wurden die Bereiche Eingliederungshilfe, Integrationsamt, Versorgungsamt und Eingliederungshilfe für Suchterkrankte gebündelt.
Wir möchten damit Barrieren – ob physisch oder organisatorisch – aktiv abbauen und den Zugang zu Beratung und Leistung einfacher, schneller und verständlicher gestalten.
In 2026 wird es dafür eine zentrale Anlaufstelle vor Ort für Bürgerinnen und Bürger geben. Der Zeitpunkt wird rechtzeitig bekanntgegeben.