Eingliederungshilfe Sucht

Antrag manuell mit Bogen A

  • Sozialbehörde

Erforderliche Unterlagen

Für die Bearbeitung des Antrags auf eine Eingliederungshilfe der Sucht benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises/ Passes
  • Kopie der Krankenkassenkarte
  • Antragsformular „Gesamtplanbogen A“ (PDF, 1,1 MB) ausgefüllt
  • Schweigepflichtentbindungen unterschrieben
  • Falls vorhanden: Betreuerausweis
  • Falls vorhanden: Nachweis der Schwerbehinderung
  • Aktuelle Einkommensnachweise (z.B. aktueller Bescheid des Jobcenters o.ä.)
  • Bei Nichtdeutschen: Nachweis über den Aufenthaltsstatus
  • Ärztliche Unterlagen mit ICD-Diagnosen zur Suchterkrankung und zu seelischen Erkrankungen
  • Ggf. Unterbringungsbeschluss nach §1831 BGB
  • Ggf. Ärztliche Gutachten zur Unterbringung nach §1831 BGB
  • Ggf. Platzzusage der beantragten Einrichtung

Wir behalten uns vor, gegebenenfalls einen Sozialpsychiatrischen Dienst zu beauftragen, um die Vorrangigkeit der Suchterkrankung prüfen zu lassen.

Um die Prüfung zu beschleunigen, bitten wir um Zusendung von vorliegenden ärztlichen Attesten/Stellungnahmen, welche die oben genannten Kriterien erfüllen.

Kontakt

Sie können Dokumente auch per Post an folgende Anschrift senden:

Eingliederungshilfe für Suchtkranke
Max-Brauer-Allee 41-43
22765 Hamburg

Oder per Fax an: + 49 40 4279 - 48676

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr unter Telefon: +49 40 428 37 -4162

E-Mail: eingliederungshilfe-g2232@soziales.hamburg.de

Mehr Informationen

Das Faltblatt "Weg aus der Sucht" bietet eine Liste von Beratungsstellen der Suchthilfe in Hamburg, die Ihnen bei der Suche nach einer Einrichtung und bei der Antragstellung helfen können.

Weitergehende Infos finden Sie unter Sucht.Hamburg gGmbH – Sucht Hamburg

Download

Antrag auf Eingliederungshilfe Sucht

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Zum Weiterlesen

Handreichung
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Eingliederungshilfe Sucht Angebote, Antragstellung und Kontakt

Wenn ärztlich festgestellt der Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen Ihre Gesundheit, Ihr Leben und Ihren Alltag stark beeinflusst oder Sie von Verhaltensweisen abhängig sind, wie zum Beispiel Glücksspiel oder Internetnutzung, sind Sie bei uns richtig.

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Eingliederungshilfe Sucht Weitere Informationen und rechtliche Regelungen

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden passend für Sie angepasst. Sie kommen nur zum Einsatz, wenn andere Sozialträger nicht zuständig sind.

Logos schwirren um ein Smartphone herum
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Eingliederungshilfe Sucht Allgemeine Hinweise zum Online-Antrag

Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn er vollständig ist und alle nötigen Unterlagen vorliegen.