Formen der Leistungserbringung:
Die besondere Wohnform bietet engmaschige Unterstützung, oft rund um die Uhr. Sie können das Angebot dauerhaft oder zeitlich begrenzt nutzen.
Was bietet die besondere Wohnform?
- Unterstützung bei der Haushaltsführung (zum Beispiel in Form von Begleitung beim Einkaufen oder Kochen)
- Hilfestellung bei Behördengängen und finanziellen Angelegenheiten
- Unterstützung im Umgang mit Ihrer Suchterkrankung und Förderung eines geregelten Alltags
- Förderung sozialer Kontakte und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Begleitung und Förderung der Freizeitgestaltung
- Gegebenenfalls Unterstützung bei der Suche nach eigenem Wohnraum
Wo?
- In Wohngruppen oder kleineren Wohngemeinschaften
Das Wohnen mit Assistenz bietet ambulante Unterstützung im Alltag.
Was bietet das Wohnen mit Assistenz?
- Unterstützung bei der Haushaltsführung und Alltagsorganisation
- Begleitung bei der Auseinandersetzung mit Ihrer Suchterkrankung
- Hilfe bei sozialen Kontakten und der Integration in die Gemeinschaft
- Unterstützung bei Behördengängen
- Förderung von Freizeitgestaltung und einer eigenständigen Wochenstruktur
- Beratung und Begleitung bei der Haushaltsplanung oder der Schuldenregulierung
Wo?
- In Ihrer eigenen Wohnung oder in Wohnungen, die bereitgestellt werden
ASP-S ist eine ambulante Unterstützung, die direkt in Ihrem Zuhause oder in Ihrem Alltag stattfindet.
Was bietet die ASp-S?
- Individuelle Begleitung im Umgang mit der Suchterkrankung
- Hilfe bei der Organisation Ihres Alltags (zum Beispiel Strukturierung des Tages, Haushaltsführung)
- Unterstützung bei Ämtergängen, Anträgen oder anderen bürokratischen Aufgaben
- Beratung und Begleitung bei der Haushaltsplanung oder der Schuldenregulierung
- Förderung sozialer Teilhabe und Begleitung bei Freizeitaktivitäten
Wo?
- In Ihrem gewohnten Umfeld, zum Beispiel in Ihrer Wohnung oder bei Terminen außer Haus
1. Das Persönliche Budget
Das persönliche Budget hilft Ihnen, notwendige Unterstützung selbst zu organisieren und flexibel zu gestalten.
Was bietet das persönliche Budget?
- Finanzielle Mittel, um selbst Hilfe zu beauftragen
- Nutzung für Bereiche wie Beratung, Begleitung oder Freizeitaktivitäten
- Hohe Eigenverantwortung
- Wie funktioniert das persönliche Budget?
- Sie bekommen Geld statt Sachleistungen
- Sie entscheiden, wer Sie unterstützt und wie oft (Fachkräfte oder Personen aus dem Umfeld, zum Beispiel Nachbarinnen und Nachbarn)
- Das Geld darf nur für die notwendige Unterstützung genutzt werden (zum Beispiel kann davon kein Computer oder eine neue Waschmaschine gekauft werden)
Vor- und Nachteile
- Vorteile: Mehr Kontrolle und selbstständige Entscheidungen
- Herausforderungen: Mehr Verantwortung, zum Beispiel Verträge abschließen und Rechnungen bezahlen
Wo?
- Das Budget wird nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen genutzt.
2. Das Persönliche Budget als Arbeitgeber-Modell
Beim „Arbeitgeber-Modell“ übernehmen Sie als budgetnehmende Person die Rolle der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers für die Assistenzkräfte. Das bedeutet, dass Sie nicht nur für die Auswahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich sind, sondern auch alle Pflichten und Rechte einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers tragen.
Pflichten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen steuer- und versicherungspflichtig sein
- Wer Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber einstellt, muss diese bei der Minijob-Zentrale anmelden und Mindestlohn zahlen (Stand 20.02.2025 = 12,82 Euro pro Stunde) =>werden Assistenzkräfte nicht angemeldet, gilt dies als illegale Beschäftigung!
- Ein Mini-Job darf maximal 556 Euro im Monat betragen (diese Grenze steigt mit dem Mindestlohn)
- Für Midi-Jobs, die zwischen 556,01 und 2.000 Euro im Monat verdienen, gelten spezielle Regelungen
Minijobs im Privathaushalt:
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen reduzierte Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung
- Es gibt keine Pflicht zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
- Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber sind gesetzlich unfallversichert
- Die Anmeldung erfolgt mit dem „Haushaltsscheck-Verfahren“
Midi-Job:
- Ein Midi-Job hat ein Monatsgehalt zwischen 556,01 und 2.000 Euro.
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ziehen Lohnsteuer ab und es gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.
- https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a630-geringfuegige-beschaeftigung-und-beschaeftigung-im-uebergangsbereich.html
- https://www.minijob-zentrale.de/DE/home/home_node.html
- https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/Persoenliches-Budget/Fragen-und-Antworten/faq-persoenliches-budget.html