Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in vier Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Beispiele von Unterstützung bei der Bewältigung des täglichen Lebens:
- Finanzen
- Freizeitgestaltung
- die Förderung privater Kontakte und Hobbies
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung)
- Mobilität
- Elternschaft
- Hilfsmittel
- Förderung der Verständigung
- Arbeit
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden passend für Sie angepasst. Sie kommen nur zum Einsatz, wenn andere Sozialträger (wie Krankenkassen, Rentenversicherung, Arbeitsagentur oder Unfallversicherung) nicht zuständig sind. Die Kosten für die Leistungen übernimmt die zuständige Stelle für Eingliederungshilfe. Dabei kann Ihr Einkommen oder Vermögen berücksichtigt werden.
Der Antrag kann auch ohne Formulare gestellt werden. Es reicht, der zuständigen Stelle zu sagen, welche Unterstützung Sie brauchen.
Die Leistungen werden frühestens ab dem 1. Tag des Monats gewährt, in dem Sie den Antrag stellen, wenn die Voraussetzungen schon zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind.
Der Antrag kann auch von jemandem in Ihrem Auftrag gestellt werden.
Nach dem Antrag wird die zuständige Behörde einen Plan erstellen, um genau zu prüfen, welche Hilfe Sie benötigen und ob noch andere Leistungen in Frage kommen.