Das betrifft folgende Leistungen:
- Neuanträge und Folgeanträge für besondere Wohnformen (bisher: stationäre Einrichtungen)
Beachten Sie bitte, dass die Zuständigkeit für die existenzsichernden Leistungen beim Bezirksamt Eimsbüttel - Soziales Dienstleistungszentrum (E/SDZ 18) liegt. - Neuanträge und Folgeanträge für ambulante Leistungen wie zum Beispiel ASP , Qualifizierte pädagogische Assistenz (früher: PBW), Fachleistungsstunden für einfache Assistenz (früher: WA), Wohnen mit Assistenz, Leistungen zur Mobilität, Heilpädagogische Leistungen oder Komplexleistung Frühförderung für Kinder
- Neuanträge und Folgeanträge für Leistungen im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben / Leistungen zur Beschäftigung wie Werkstätten für behinderte Menschen und Tagesförderstätten
- Gastweise Unterbringung
Welche Informationen benötigen wir?
Bitte beachten Sie:
Um sicherzustellen, dass der Eingliederungshilfe bereits bei der Antragstellung alle erforderlichen Informationen zur Entscheidung Ihres Antrags vorliegen, empfehlen wir Ihnen die Nutzung des Antragsformulars. Dies gewährleistet im besten Fall die Vollständigkeit aller notwendigen Daten.
- Antragsformular (Die nachfolgenden PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.)
- Antragsformular Eingliederungshilfe (Volljährige)
- Einverständniserklärung
- Antragsformular Eingliederungshilfe (Minderjährige)
- Anlage Einkommen und Vermögen zum Antrag für Minderjährige
Die nachfolgenden Unterlagen/Nachweise sind bei Antragstellung bitte einzureichen:
- Medizinische Unterlagen (zum Beispiel Atteste, Klinikberichte, Gutachten, Feststellungsbescheid) – sofern vorhanden
- Ausgefüllte und unterschriebene Schweigepflichtentbindung:
Vordruck zur Schweigepflichtentbindung mit Erläuterungsblatt (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
Bei der Beantragung von Eingliederungshilfe in einer besonderen Wohnform (früher: stationäre Einrichtung) könnte es erforderlich sein, einen Antrag auf Grundsicherung im Bezirksamt Eimsbüttel zu stellen.
Sie können Ihre Unterlagen am besten per Post senden:
Freie und Hansestadt Hamburg
Sozialbehörde
Zentrum für Teilhabe
Eingliederungshilfe
Kurt-Schumacher-Allee 4
20097 Hamburg
Sie erreichen uns auch per E-Mail. Bitte wenden Sie sich entsprechend Ihres Anliegens an folgende Adressen:
- Allgemeine Anfragen senden Sie bitte an zft422-egh-geschaeftsstelle@soziales.hamburg.de
- Neuanträge und Antragsunterlagen senden Sie bitte an zft422-egh-poststelle@soziales.hamburg.de
Fax: (040) 42790-5620
Für die Antragsannahme und Erstberatung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch während der folgenden Öffnungszeiten vor Ort zur Verfügung:
Dienstag und Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 15:30 Uhr
Wegbeschreibung - So kommen Sie zu uns!
Die Eingliederungshilfe ist in der Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg.
Ausnahmen:
- Für Anträge im Zusammenhang mit Drogen und Suchterkrankungen ist die Fachabteilung Eingliederungshilfe Sucht zuständig.
- Für Anträge für Schülerinnen und Schüler auf Hilfen zu einer Schulbildung, auf Eingliederungshilfe, die ausschließlich im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen steht und auf Schulweghilfen ist die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung zuständig.