Infos im Überblick

Wie erfolgt die Bedarfsfeststellung durch den Sozialpädagogischen Dienst der Eingliederungshilfe?

In der Fachabteilung Eingliederungshilfe wird eine Sozialarbeiterin beziehungsweise ein Sozialarbeiter Ihre Fallmanagerin beziehungsweise Ihr Fallmanager. An diese beziehungsweise diesen können Sie sich auch künftig wenden.

  • Sozialbehörde

Die Gesamtplankonferenz

Die beziehungsweise der für Sie zuständige Fallmanagerin beziehungsweise Fallmanager lädt Sie bei einer erstmaligen Beantragung von Eingliederungshilfeleistungen in der Regel zu einer Gesamtplankonferenz ein.

Auch andere Beteiligte – zum Beispiel eine rechtliche Betreuung – können zu der Gesamtplankonferenz eingeladen werden. Sie selbst können eine Vertrauensperson mitbringen.

Sie können der Fallmanagerin beziehungsweise dem Fallmanager auch sagen, wenn Sie bestimmte Personen nicht bei der Gesamtplankonferenz dabei haben wollen. Auch können Sie Ihre Begleitperson bitten, während bestimmter Themen des Gesprächs nicht im Raum zu sein.

Ablauf Gesamtplankonferenz

In der Gesamtplankonferenz befragt Sie Ihre Fallmanagerin beziehungsweise Ihr Fallmanager zu Ihren persönlichen Ressourcen und Unterstützungsbedarfen. In dem Gespräch äußern Sie Ihre persönlichen Wünsche und Ziele.

Die Fallmanagerin beziehungsweise der Fallmanager wird mit Ihnen gemeinsam Unterstützungsziele vereinbaren. Dazu erfolgt eine erste Zuordnung, welche Unterstützungsziele mit Leistungen der Eingliederungshilfe oder anderen Leistungen ( zum Beispiel Krankenkasse, Pflege und so weiter) und sonstigen Ressourcen (Freunde, Nachbarn, Vereine und so weiter) erbracht werden können. Die Gesamtplankonferenz dauert in der Regel zwischen 30 bis 90 Minuten.

Dokumentation der Ergebnisse

Die Ergebnisse der Gesamtplankonferenz werden in einem Gesamtplan dokumentiert und Ihnen zugesandt. Sie können Ihrer Fallmanagerin beziehungsweise Ihrem Fallmanager mitteilen, wenn Sie mit vereinbarten Zielen oder Maßnahmen nicht einverstanden sind.

Bei Folgeanträgen wird in der Regel auf eine weitere Gesamtplankonferenz verzichtet. Die Bedarfserhebung erfolgt in einem schriftlichen Verfahren. Ihr Gesamtplan wird mit den dort enthaltenen Zielen entweder fortgeschrieben, aktualisiert oder neu erstellt.

Downloads

Die Gesamtpläne finden Sie als Download auf dieser Seite.

Schema "Bedarfsprüfung Eingliederungshilfe" (PowerPoint-Präsentation, barrierefrei)

Zum Weiterlesen

Eingliederungshilfe Qualifizierte pädagogische Assistenz (früher: PBW)

Die "Qualifizierte pädagogische Assistenz (früher: PBW)" ist eine Leistung für volljährige geistig und mehrfach behinderte Menschen.

Besprechung.
Model-Foto: Colourbox.de

Medizinische Begutachtung Ärztlicher Dienst

Der Ärztliche Dienst erstellt medizinische Gutachten und prüft dazu im Antragsverfahren den Status der Behinderung. Er stellt fest, wie die Teilhabeziele erreicht werden können.

Prozess - Planen, Team bilden, Arbeiten und Ziele erreichen
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Eingliederungshilfe Leitziele

Die Eingliederungshilfe ist bezirksübergreifend tätig, um im Zuständigkeitsbereich des Sozialhilfeträgers Freie und Hansestadt Hamburg in der Eingliederungshilfe gleiche Maßstäbe zu setzen.