Bewilligung

Leistungsrecht Eingliederungshilfe

Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben.

  • Sozialbehörde

Die Referate Leistungsrecht I & II der Eingliederungshilfe nehmen die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Bewilligung der Eingliederungshilfe wahr.

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Leistungen der Eingliederungshilfe innerhalb und außerhalb Hamburgs,
  • Hilfe zur Pflege im Rahmen des Lebenslagenmodells,
  • Gastweise Unterbringung.

Haben Sie Fragen zu leistungsrechtlichen Anliegen oder Fragen zu einem konkreten Leistungsfall, dann kontaktieren Sie bitte unser Service-Center unter Tel. (040) 42881-9494 oder senden Sie bei Fragen zu Zuständigkeiten bitte eine E-Mail an zft422-egh-poststelle@soziales.hamburg.de.

Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe, zum Antragsverfahren sowie zu den verschiedenen Leistungsarten erhalten Sie unten im Abschnitt "Allgemeine Informationen zur Eingliederungshilfe".

Bitte beachten Sie:

Eingliederungshilfe Überarbeitung des Internetauftritts

Unsere Internetseiten werden derzeit überarbeitet. Einzelne Inhalte können daher vorübergehend nicht dem aktuellen Stand entsprechen. Die aktuellsten Informationen zur Eingliederungshilfe finden Sie auf unserer Startseite - bitte klicken sie bei Bedarf hier. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Allgemeine Informationen zur Eingliederungshilfe