Bedarfsermittlung

Sozialpädagogischer Dienst Eingliederungshilfe

Der sozialpädagogische Dienst gliedert sich in mehrere Fachdienste mit inhaltsgleichen Aufgaben.

  • Sozialbehörde

Alle Abteilungen sind für das Fallmanagement ambulanter Eingliederungshilfen (einschließlich für Werkstätten und Tagesförderstätten) sowie in besonderen Wohnformen (früher: stationäre Einrichtungen) innerhalb und außerhalb Hamburgs für Menschen mit einer geistigen, körperlichen und / oder seelischen Behinderung zuständig. Einige Spezialaufgaben werden nur von einzelnen Abteilungen wahrgenommen.

Buchstabenaufteilung der Abteilungen

Buchstaben

Abteilung

A-BER

EH 31

BES-DES

EH 35

DET-FRANKE

EH 32

FRANKF-HASS

EH 25

HASSA-KITZ

EH 21

KIUA-LIED

EH 24

LIEE-NEUMA

EH 52

NEUMB-REIM

EH 51

REIN-SCHT

EH 22

SCHU-TORN

EH 23

TORO-Z

EH 34



Die Fallmanagerinnen und Fallmanager stellen zusammen mit den Leistungsberechtigten im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens die notwendigen und erforderlichen Bedarfe fest. Dabei werden die benötigte ambulante Leistung oder die Fachleistung in einer besonderen Wohnform ermittelt. Ergänzend werden Ziele vereinbart, die im Gesamtplan festgehalten werden. Soweit erforderlich erfolgt dies in einer Gesamtplankonferenz mit weiteren vom Leistungsberechtigten hinzugezogenen Personen.

Weitere Einzelheiten zum Gesamtplanverfahren entnehmen Sie bitte unten im Abschnitt "Allgemeine Informationen zur Eingliederungshilfe" der Antwort zur Frage "Wie erfolgt die Bedarfsfeststellung durch den Sozialpädagogischen Dienst der Eingliederungshilfe?".

Seit Januar 2020 sind alle Anträge auf Eingliederungshilfe beim Leistungsrechtlichen Dienst einzureichen. Dort wird das Verfahren eingeleitet:  Bei Neuanträgen wird zunächst der Ärztliche Fachdienst um die erforderliche Feststellung der Zugehörigkeit zum leistungsberechtigten Personenkreis gebeten. Wenn dies positiv erfolgt ist, wird der Sozialpädagogische Fachdienst mit dem Gesamtplanverfahren beauftragt.

Dazu gibt es gesonderte Aufgabengebiete:

Kontaktdaten können Sie im Hamburg Service finden:

Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe, zum Antragsverfahren sowie zu den verschiedenen Leistungsarten erhalten Sie unter unseren unten im Abschnitt "Allgemeine Informationen zur Eingliederungshilfe".

Allgemeine Informationen zur Eingliederungshilfe

Bitte beachten Sie:

Eingliederungshilfe

Überarbeitung des Internetauftritts

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