Eingliederungshilfe

Teilhabe am Arbeitsleben

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erkennt in Artikel 27 "Arbeit und Beschäftigung" das gleiche Recht von Menschen mit und ohne Behinderungen auf Arbeit an.

  • Sozialbehörde
Mann im Rollstuhl an seinem Büroarbeitsplatz
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Grundsätzliches Ziel der Eingliederungshilfe ist die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beziehungsweise von durch Behinderung bedrohter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erkennt in Artikel 27 "Arbeit und Beschäftigung" das gleiche Recht von Menschen mit und ohne Behinderungen auf Arbeit an. Dies beinhaltet auch das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Zu diesem Zweck soll ein offener, inklusiver und für Menschen mit Behinderungen zugänglicher Arbeitsmarkt geschaffen werden, auf dem Menschen mit Behinderung je nach individuellen Wünschen und Möglichkeiten verschiedene Angebote zur Verfügung stehen.

Da behinderte Menschen in unterschiedlichen Ausprägungen an der Teilhabe am Arbeitsleben eingeschränkt sind, gibt es auch verschiedene Angebote:

Weitere Informationen

Teilhabe am Arbeitsleben Erwerbsfähige Menschen mit Behinderung

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erkennt in Artikel 27 "Arbeit und Beschäftigung" das gleiche Recht von Menschen mit und ohne Behinderungen auf Arbeit an.

Teilhabe am Arbeitsleben Nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erkennt in Artikel 27 "Arbeit und Beschäftigung" das gleiche Recht von Menschen mit und ohne Behinderungen auf Arbeit an.

Teilhabe am Arbeitsleben Budget für Arbeit

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erkennt in Artikel 27 "Arbeit und Beschäftigung" das gleiche Recht von Menschen mit und ohne Behinderungen auf Arbeit an.

Teilhabe am Arbeitsleben Vorbereitung

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erkennt in Artikel 27 "Arbeit und Beschäftigung" das gleiche Recht von Menschen mit und ohne Behinderungen auf Arbeit an.

Teilhabe am Arbeitsleben Budget für Ausbildung

Mit dem Budget für Ausbildung steht behinderten Menschen eine finanzielle Fördermöglichkeit zur Absolvierung einer Ausbildung zur Verfügung.