Individueller Hilfebedarf

Voraussetzungen für das Persönliche Budget

Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Antragstellung beim "Trägerübergreifenden persönlichen Budget" erfüllt sein müssen.

  • Sozialbehörde

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sofern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) bestehen, kann der Antrag auf das Persönliche Budget auch beim Eingliederungshilfeträger Hamburg gestellt werden. Dafür müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie wohnen in Hamburg oder haben in Hamburg gewohnt und Hamburg hat die Hilfe außerhalb Hamburgs veranlasst.
  • Sie gehören zum Personenkreis des § 99 SGB IX in Verbindung mit § 53 SGB XII in der Fassung vom 31.12.2019 (behinderte oder von Behinderung bedrohte Personen).
  • Sie haben Anspruch auf mindestens eine Leistung der Eingliederungshilfe oder beziehen bereits eine solche Leistung.
  • Sie (oder Ihr gesetzlicher Vertreter) geben eine Willenserklärung zur Teilnahme am Persönlichen Budget ab und erklären sich mit einer Zielvereinbarung einverstanden.
  • Sie können das Budget zielgebunden einsetzen und selbstständig oder mit Unterstützung (gesetzlicher Vertreter oder Assistenz) verwalten.
  • Sie erklären sich im Rahmen der Qualitätssicherung bei Bedarf zu einer Prüfung durch den Träger der Eingliederungshilfe bereit, zum Beispiel in Form eines Hausbesuchs oder durch Gespräche des Trägers mit Dritten (z. B. Pflegedienst, Gesundheitsamt).

 

Zum Weiterlesen

Eingliederungshilfe Qualifizierte pädagogische Assistenz (früher: PBW)

Die "Qualifizierte pädagogische Assistenz (früher: PBW)" ist eine Leistung für volljährige geistig und mehrfach behinderte Menschen.

Besprechung.
Model-Foto: Colourbox.de

Medizinische Begutachtung Ärztlicher Dienst

Der Ärztliche Dienst erstellt medizinische Gutachten und prüft dazu im Antragsverfahren den Status der Behinderung. Er stellt fest, wie die Teilhabeziele erreicht werden können.

Prozess - Planen, Team bilden, Arbeiten und Ziele erreichen
Colourbox.de

Eingliederungshilfe Leitziele

Die Eingliederungshilfe ist bezirksübergreifend tätig, um im Zuständigkeitsbereich des Sozialhilfeträgers Freie und Hansestadt Hamburg in der Eingliederungshilfe gleiche Maßstäbe zu setzen.