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Fragen und Antworten zum Hamburger Bildungspaket

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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Hamburger Bildungspaket.

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Meyborg

Inhaltsverzeichnis

Einleitender Hinweis

Die Fragen gliedern sich in drei Abschnitte:

  • Allgemeine Fragen,
  • Fragen zu Leistungen für Kultur, Musik, Sport, Freizeiten und Ausrüstung ("Soziokulturelle Teilhabe"),
  • Fragen zur Schule und zur Kita.

Ergänzender Hinweis: Auch für Leistungsanbieter stehen Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Antrags- und Abrechnungsverfahren soziokultureller Teilhabeleistungen  zur Verfügung.

Abschnitt 1: Allgemeine Fragen

Welche Leistungen beinhaltet das Hamburger Bildungspaket?

Das Bildungspaket enthält folgende Leistungen:

Können alle Hamburger Kinder Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen?

Nein, berechtigt sind Bezieherinnen und Bezieher von

  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialgeld,
  • Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
  • Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes,
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Auch wenn Sie keine der oben genannten Leistungen beziehen, aber nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie unter Umständen Leistungen erhalten - siehe folgende Frage.

Können auch Geringverdiener Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket erhalten?

Ja, auch bei geringem Einkommen können Sie unter Umständen Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten:

Beispiel: Die Kosten für die anstehende Klassenfahrt Ihres Kindes können Sie nicht zusätzlich bezahlen? Lassen Sie sich bei Ihrer zuständigen Dienststelle beraten:

  • Jobcenter team.arbeit.hamburg für Familien, die leistungsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch II sind (Erwerbsfähige und ihre Familien),
  • Bezirksamt (Fachamt Grundsicherung beziehungsweise das Soziale Dienstleistungszentrum) für Familien, die leistungsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch XII (Rentner, Erwerbsgeminderte) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind oder Wohngeld- oder Kinderzuschlagsberechtigte. Die zuständige Dienststelle finden Sie im Behördenfinder.

Welche Leistungen bekommen Vorschulkinder?

Vorschulkinder haben Anspruch auf den Schulbedarf, auf Leistungen für Ausflüge und mehrtägige Fahrten, Mittagsverpflegung sowie soziokulturelle Teilhabeleistungen.

Wo bekomme ich Antragsformulare, mit denen ich die Leistungen beantragen kann?

Bei den zuständigen Dienststellen oder hier auf der Internetseite unter Vordrucke.

Was müssen Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Kindergeldzuschlag beachten?

Für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld- oder Kindergeldzuschlag liegt seit dem 1. Januar 2021 die Zuständigkeit aller BuT-Leistungen (Schulbedarfspauschale, eintägige Ausflüge, mehrtägige Fahrten, soziokulturelle Teilhabeleistungen) beim Bezirksamt Eimsbüttel, zentrale Abrechnungsstelle.

Ausnahmen: Bei der Mittagsverpflegung in der Schule und Kita, bei der Schülerbeförderung sowie der Lernförderung werden die Leistungen erfolgt die Antragstellung über das Schulbüro bzw. bei Mittagsverpflegung in der Kita über das zuständige Bezirksamt (Näheres in den Beschreibungen der einzelnen Leistungen).

Bezirksamt Eimsbüttel
Fachamt Grundsicherung und Soziales
Bildung und Teilhabe – Abrechnungsstelle
Grindelberg 62 – 66, 20144 Hamburg
Tel: 040/42801-3267
Fax: 040 427 90-3109

Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht aller Zuständigkeiten - gültig ab 1. Januar 2023 (PDF, 100 KB).

Wo bekomme ich Antragsformulare, mit denen ich die Leistungen beantragen kann?

Bei den zuständigen Dienststellen oder hier auf der Internetseite unter Vordrucke.

Erhalten Kinder in Pflegefamilien Leistungen aus dem Bildungspaket?

Pflegekinder können Leistungen für Bildung und Teilhabe nur dann erhalten, wenn sie zum Kreis der – oben aufgeführten - Leistungsberechtigten gehören. Der Aufenthalt in einer Pflegefamilie reicht alleine nicht aus, um Leistungen zu erhalten. 

Eine Ausnahme bildet die Mittagsverpflegung in der Schule. Diese wird für Leistungsberechtigte des SGB VIII aus dem Bildungspaket übernommen.

Abschnitt 2: Fragen zu Leistungen für Kultur, Musik, Sport, Freizeiten und Ausrüstung ("Soziokulturelle Teilhabe")

Kann ich bei Kultur, Musik oder Sport einfach mitmachen?

Für Leistungen der sogenannten "Soziokulturellen Teilhabe" können Sie das Formular „Antrag auf Leistungen der soziokulturelle Teilhabe“ (PDF, 975 KB) nutzen. Sie füllen den Antrag selbst aus und lassen sich die Aktivität vom jeweiligen Anbieter durch Stempel und Unterschrift bestätigen. Die Pauschale von 15 Euro monatlich wird auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen, solange Sie leistungsberechtigt sind und die Aktivität in Anspruch nehmen.

Wenn das Angebot mindestens 15 Euro monatlich kostet, können Sie auch einfach zu dem Anbieter – also zum Beispiel zum Sportverein – hingehen und mitteilen, dass Sie gerne mitmachen wollen. Der Anbieter füllt ein Abrechnungsformular aus und benötigt hierfür einige Daten von Ihnen und sendet dieses Formular an die Abrechnungsstelle im Bezirksamt Eimsbüttel. Der Anbieter erhält dann den Betrag für die Aktivität in Höhe von 15 Euro pro Monat. Kostet die Aktivität mehr als 15 Euro, ist der Restbetrag von Ihnen selbst zu zahlen.

Was wird bei Kultur, Musik und Sport nicht gefördert?

Nicht gefördert werden insbesondere reine Eintrittsgelder und politische Aktivitäten.

Kann ich die Pauschale von 15 Euro monatlich auch ansparen und für eine größere Aktion benutzen?

Ja, das geht. Hier finden Sie alle Informationen zum Ansparen.

In unserem Verein gibt es Familienmitgliedschaften. Können wir davon etwas über das Bildungspaket abrechnen?

Ja. Sie können den kopfteiligen Anteil der Familienkarte abrechnen, der auf das Kind entfällt. Nutzen Sie hierfür den Antrag auf Leistungen der soziokulturellen Teilhabe (PDF, 975 KB). Die Pauschale von 15 Euro im Monat wird dann an Sie überwiesen.

Abschnitt 3: Fragen zur Schule und zur Kita

Wo finde ich einen Nachhilfelehrer oder eine Nachhilfelehrerin?

Die Schule berät Sie, ob Nachhilfe für Ihr Kind nötig ist und macht Ihnen ein entsprechendes Angebot. Eine Versetzungsgefahr muss nicht bestehen. Um die Lernförderung zu beantragen, legen Sie im  Schulbüro Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid vor.

Wie beantrage ich die Mittagsverpflegung in der Schule?

Die Leistungen für das gemeinsame Mittagessen für Ihr Kind erhalten Sie wie folgt:

Schule: Bitte legen Sie im Schulbüro Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) vor. Das Schulbüro erklärt Ihnen alle weiteren Schritte.

Werden eine Tagesmutter oder ein Tagesvater so behandelt wie eine Kita?

Ja. Veranstaltet eine anerkannte Tagespflegeperson zum Beispiel einen Ausflug, dann werden auch dafür die Kosten übernommen.