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Arbeiten für die Sozialbehörde

Fragen und Antworten

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Bewerbungen um eine Stelle in der Sozialbehörde.

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Wie kann ich mich bewerben?

Über das Stellenportal der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) werden alle Stellen innerhalb aller Behörden ausgeschrieben. Durch Filterfunktionen können die einzelnen Behörden, zum Beispiel die Stellenangebote der Sozialbehörde und auch Entgeltgruppen eingegeben werden. Bewerbende sind eingeladen, ein Profil anzulegen. Über dieses Bewerberportal kann die spätere Kommunikation stattfinden.

Welche Unterlagen dürfen bei einer Bewerbung nicht fehlen?

In der Stellenausschreibung ist vermerkt, welche Unterlagen eingereicht werden sollen. Klassischerweise gehören dazu:

  • Anschreiben.
  • Tabellarischer Lebenslauf.
  • Zeugnisse, welche die geforderten Abschlüsse belegen,
  • Aktuelle Beurteilung beziehungsweise ein Zeugnis, beides darf nicht älter als drei Jahre sein.
  • Falls eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt, kann dieser Nachweis eingereicht werden.
  • Falls Sie bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) angestellt sind, sollte eine Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte ebenfalls übersendet werden.
  • Je nach Position können weitere Unterlagen eingefordert werden, beispielsweise ein Impfnachweis gegen Masern.

Was passiert, nachdem ich mich beworben habe?

Nach der Ausschreibung folgen einige Schritte im Stellenbesetzungsverfahren:

Bewerbungen gehen ein

  • Eingehende Bewerbungen werden durch das Recruiting gesichtet und auf Vollständigkeit geprüft.
  • Gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen angefordert.

Nach Bewerbungsschluss

  • Recruiting geht in die detaillierte Sichtung der Bewerbungen und erstellt einen Bewerbervergleich auf Basis der erforderlichen und vorteilhaften Kriterien sowie der aktuellen Beurteilungen und Zeugnisse.
  • Enger Austausch zwischen Recruiting und ausschreibender Abteilung sowie Abstimmung, welche Bewerbende zu einem Gespräch eingeladen werden.

Versand Einladungen

  • Einladungen werden circa  eine Woche vor Gespräch über das Bewerbermanagement-Portal verschickt.
  • Bewerbende Person muss über das Portal den Termin zu- oder absagen.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass eine Aufgabe gestellt wird, die vorher bearbeitet werden muss. Dies wird in der Einladung gesondert erwähnt.

Vorstellungsgespräch

  • Strukturiertes Interview (mit gegebenenfalls einer Aufgabe).
  • Auswahlgespräch wird mit einem Gremium bestehend aus Recruiting, Fachbereich, Personalrat (PR), Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung geführt.

Zusage / Absage

  • Nach dem Gespräch berät sich das Auswahlgremium, die Zusage (vorbehaltlich der Zustimmung des PR) erfolgt telefonisch.
  • Schriftliche Zusage (vorbehaltlich der Zustimmung des PR) / Absage durch Recruiting.

Einstellung

  • Nach der Zustimmung des PR Info durch das Recruiting und Hinweis, welche Unterlagen zur Vertragsunterzeichnung eingereicht werden sollen.

Wie kann ich mich auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten? Was erwartet mich?

Bei Vorstellungsgesprächen werden allen Bewerbenden dieselben Fragen und gegebenenfalls Aufgaben gestellt. Es handelt sich dabei um ein strukturiertes Interview. Im Vorstellungsgespräch sitzt den Bewerbenden eine Vielzahl an Personen gegenüber:

  • Ein bis zwei Personen (meist zukünftige Vorgesetzte) aus dem suchenden Fachbereich beziehungsweise Amt,
  • Person aus dem Recruiting,
  • Person aus dem Personalrat,
  • Person aus dem Bereich Gleichstellung,
  • gegebenenfalls eine Person aus dem Bereich Schwerbehindertenvertretung.

Ich habe mein aktuelles Zeugnis noch nicht vorliegen, habe die Bewerbung aber schon eingereicht. Wie kann ich mein Zeugnis nachreichen?

Sollten bei Bewerbungen Unterlagen wie zum Beispiel ein aktuelles Zeugnis fehlen, fragen wir dieses an. Die Bewerbenden sollten das Zeugnis schnellstmöglich nachreichen. Über das Bewerberportal, über welches die Bewerbung eingereicht wurde, können die fehlenden Dokumente nachgereicht werden. Tipp: Hierfür ein Bewerbungsprofil erstellen.

Kann ich mich schon bewerben, auch wenn ich erst in einem Monat das Studium / die Ausbildung abgeschlossen habe?

Die Bewerbung kann bereits eingereicht werden, mit dem Hinweis, wann das Studium abgeschlossen wird. Sollte nur die Urkunde zur Bestätigung des Abschlusses noch nicht vorlegen, so kann eine Bestätigung der Hochschule/des Betriebes vorgelegt werden, dass der Abschluss bestanden ist.

Wie lange muss ich nach meiner Bewerbung warten, bis ich eine Rückmeldung bekomme?

Das hängt von der Stelle und auch von der Anzahl der Bewerbungen ab. Meist werden Stellen für zwei bis vier Wochen im Stellenportal der FHH ausgeschrieben. Alle Bewerbungen werden nach Eingang vom Recruiting gesichtet, um zu entscheiden, welche Bewerbenden eingeladen werden sollen.

Je nach der Anzahl der Bewerbungen kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Ebenso müssen die Termine mit allen teilnehmenden Personen an einem Vorstellungsgespräch abgestimmt werden.

Bewerbende haben die Möglichkeit, nach dem Stand der Bewerbung zu fragen. Sie können eine E-Mail senden oder die zuständige Recruiterin beziehungsweise den zuständigen Recruiter telefonisch kontaktieren.

Nach welchen Kriterien wird eine Entscheidung getroffen, welcher Bewerber die Stelle bekommt?

Ausschlaggebend sind die erforderlichen Profilkriterien, welche in der Stellenanzeige stehen. Jede Bewerbung wird daraufhin überprüft. Im Zweifel wird mit den Bewerbenden Rücksprache gehalten beziehungsweise bei einem Studium auch das Modulhandbuch angefordert. Die vorteilhaften Profilkriterien sind als Pluspunkte zu sehen. Wir in der Behörde sind zudem angehalten, das Prinzip der Bestenauslese anzuwenden, welches sogar gesetzlich geregelt ist (Grundgesetz Artikel 33, Absatz 2).

Woher weiß ich, was ich verdienen werde?

Als Grundlage für die Höhe des Gehaltes dienen die Entgelttabellen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). In den Stellenanzeigen wird immer die Entgeltgruppe angegeben. Die Entgeltgruppen sind nochmals in unterschiedliche Erfahrungsstufen eingeteilt. Zunächst wird jede neue Mitarbeiterin und jeder neue Mitarbeiter der ersten Erfahrungsstufe der jeweiligen Entgeltgruppe zugeordnet. Durch das Einreichen von Nachweisen - wie letzte Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse und Entgeltbescheinigung der letzten zwei Anstellungsverhältnisse - wird ermittelt, welcher Erfahrungsstufe Sie letztlich zugeordnet werden. Nach einer individuellen Prüfung aller Unterlagen ist in der Regel eine Zuordnung bis maximal Erfahrungsstufe 3 möglich.

Spielt das Alter eine Rolle? Habe ich noch Chancen auf eine Anstellung im Alter 50plus?

Wir freuen uns über Bewerbungen von Personen unterschiedlichen Alters. Von Ihrer Erfahrung können wir profitieren und wissen diese zu schätzen. Untermauert wird unsere Einstellung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches eine Benachteiligung unter anderem wegen des Alters ausschließt.

Inwieweit beziehungsweise in welchen Positionen sind auch Quereinstiege möglich?

Dies hängt von der Stelle ab und welche erforderlichen Profilkriterien in der Stellenanzeige angegeben sind. Jede Bewerbung wird vom Recruiting dahingehend genau geprüft.

Kommen grundsätzlich auch Teilzeitbeschäftigungen in Frage?

Ja, Stellen innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sind meist voll- und teilzeitgeeignet. Dies wird in der Stellenanzeige angezeigt. Falls eine Stelle nur teilzeitgeeignet ist, steht auch immer der Stellenanteil in Prozent in der Stellenanzeige.