Liebe Besucherin, lieber Besucher,
Sie finden nachfolgend Informationen zu den Zwecken der Nutzung der Facebook-Seiten der Hamburger Sozialbehörde Sozialbehörde und Hamburg Welcome Center (nachfolgend „Facebook-Seiten“), alternativen Informations- und Kommunikationsangeboten, den maßgeblichen Rechtsgrundlagen, Art, Umfang und Zwecken der Datenverarbeitung durch Facebook und Beteiligung der Sozialbehörde sowie Ihren Betroffenen-Rechten und weiteren Informationsquellen.
Zwecke der Nutzung der Facebook-Seiten
Die Sozialbehörde nutzt Facebook, um im Wege einer nachhaltigen Regierungskommunikation über die Politik der Behörde zu informieren, Transparenz über politische Entscheidungen herzustellen und den politischen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zu befördern sowie Feedback zu erhalten.
Ferner möchte die Sozialbehörde mit Hilfe der Facebook-Seiten auch die Außenwirkung sowie das Ansehen der Stadt Hamburg fördern und dazu ihre Besucherinnen und Besucher, an einem Zuzug interessierte Personen oder an einer Niederlassung interessierte Unternehmen und Organisationen ansprechen.
Alternative Informations- und Kommunikationsangebote
Die Facebook-Seiten stellen lediglich ein Zusatzangebot für die Nutzerinnen und Nutzer von Social Media dar. Die Sozialbehörde bietet den Bürgerinnen und Bürgern und übrigen Interessierten alternative Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, die ohne Nachteil statt der Facebook-Seite verwendet werden können:
- Der Internetauftritt der Sozialbehörde enthält Informationen zu Aufgaben, Aufbau und Kontaktmöglichkeiten als auch zu Service-Angeboten für Bürger, Unternehmen, Organisationen und anderen Interessierten.
- Das Service-Portal “Behördenfinder” bietet im Speziellen einen Online-Bürgerservice sowie Informationen und Hilfen zur telefonischen Kontaktaufnahme und Planung sowie Wahrnehmung von Terminen bei Bürgerämtern.
- Das Hamburg Welcome Center bietet mit dem Hamburg Welcome Portal umfassende Informationen in deutscher und englischer Sprache.
Die Sozialbehörde weist darauf hin, dass die Facebook-Seiten allein der Informationen und Kommunikation dienen, über sie jedoch kein Bürgerservice oder sonstige Verwaltungsaufgaben erbracht werden können.
Rechtsgrundlage der Nutzung
Die Nutzung der Facebook-Seiten und die mit Ihr einhergehende Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Sozialbehörde erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 1 HmbDSG (als einer Vorschrift im Sinne des Art. 6 Abs. 2 DSGVO), und dient der Wahrnehmung erforderlicher Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit entsprechend der Geschäftsverteilung des Hamburger Senats.
Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucher
Bei den Facebook-Seiten handelt es sich um eine Online-Präsenz innerhalb der Plattform Facebook, die von der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland angeboten wird (kurz „Facebook“).
Facebook erhebt die personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher der Facebook-Seiten und verarbeitet diese entsprechend der Datenrichtlinie von Facebook. Hierzu gehören insbesondere Interaktionen mit den Facebook-Seiten, wie zum Beispiel Aufruf von Beiträgen, Bildern, deren Teilen, Betätigen der Gefällt-mir“-Schaltfläche, als auch Angaben zum Gerät der Nutzer (nachfolgend „Besucherdaten“). Weitere Informationen zu den verarbeiteten Besucherdaten können Sie den Informationen zu Seiten-Insights-Daten von Facebook entnehmen.
Die Besucherdaten können insbesondere eingesetzt werden, um Besucherinnen und Besuchern der Facebook-Seiten Inhalte oder Werbeanzeigen entsprechend deren Interesse an bestimmten Beiträgen der Facebook-Seite oder deren Interaktionen mit deren Inhalten, zum Beispiel Klick auf die „Gefällt mir“-Schaltfläche, anzuzeigen.
Zu den vorgenannten Zwecken könnten auf den Geräten der Besucher der Facebook-Seiten sogenannte Cookies gespeichert werden, also kleine Dateien, die oben genannten Informationen pseudonym (das heißt ohne Klardaten, wie zum Beispiel Namen oder E-Mailadressen) gespeichert werden. Details zu den Cookies sowie den Widerspruchsmöglichkeiten, erhalten Nutzer in der Cookie-Richtlinie von Facebook.
Die Besucherdaten werden von Facebook in den USA verarbeitet, wobei Facebook unter dem EU-USA-Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert ist und hierdurch zusichert, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten.
Gemeinsame Verantwortlichkeit mit Facebook und Betroffenenrechte
Die Sozialbehörde ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher der Facebook-Seiten gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO mit Facebook gemeinsam verantwortlich und hat zu diesem Zweck eine spezielle Vereinbarung gemäß Art. 26 Abs. 1 S. 2 mit Facebook abgeschlossen.
In dieser Vereinbarung wird insbesondere festgelegt, dass Facebook für die Datenverarbeitung primär verantwortlich ist und die Sozialbehörde keinen Zugang zu den einzelnen Daten der Besucherinnen und Besucher hat (sondern nur aggregierte Statistiken, zum Beispiel betreffend die Geschlechter- oder Altersverteilung abrufen kann). Ferner verpflichtet sich Facebook die Betroffenenrechte zu beachten und zum Beispiel Auskunfts-, Widerspruchs- oder Löschungsanfragen zu beantworten.
Die Sozialbehörde bittet Besucherinnen und Besucher der Facebook-Seiten daher, sich im Hinblick auf die Geltendmachung deren Betroffenenrechte bezüglich der Verarbeitung ihrer Daten durch Facebook, direkt an Facebook zu richten. Denn aus vorgenannten Gründen, könnte die Sozialbehörde zum Beispiel Auskunftsanfragen ebenfalls nur an Facebook weiterleiten. Darüber hinaus beachtet die Sozialbehörde die ihr obliegenden Pflichten gegenüber den Betroffenen entsprechend den Hinweisen zu Betroffenenrechten in der Datenschutzerklärung.
Ferner weist die Sozialbehörde darauf hin, dass laut der Vereinbarung mit Facebook, die irische Datenschutzkommission die Behörde ist, die die Aufsicht über die Verarbeitung unter gemeinsamer Verantwortung federführend ausübt. Besucher der Facebook-Seiten haben das Recht, eine Beschwerde neben der für sie zuständigen lokale Aufsichtsbehörde auch an die irische Datenschutzkommission zu richten.
Bedarfsprüfung und Evaluation
Der Betrieb der Facebook-Seiten durch die Sozialbehörde erfolgt auf Grundlage einer Bedarfsprüfung, in der ein Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger und übriger Adressaten mittels der Sozialen Medien und hierbei der Plattform Facebook, als der am häufigsten von ihnen frequentierten Plattform, festgestellt wurde. Ebenfalls wurden die rechtlichen Aspekte der Nutzung der Facebook-Seiten geprüft, in dessen Rahmen der Bedarf an der Information und Kommunikation mit Social Media-Nutzern mit deren Schutzinteressen abgewogen und entsprechende Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die vorliegenden Informationen, ergriffen wurden.
Die Facebook-Seiten werden durch das Referat Öffentlichkeitsarbeit der Sozialbehörde beziehungsweise das Hamburg Welcome Center betreut. Das Fachpersonal überprüft regelmäßig, ob der vorgenannte Kommunikations- und Informationsbedarf besteht, die rechtlichen Vorgaben gewahrt werden und ergreift andernfalls die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen.