Die Konkretisierung zu § 24 SGB XII: "Sozialhilfe für Deutsche im Ausland" wurde unter den Ziffern 4.2.1, 5.4.1.2 a.) und 7.7.10 ff. ergänzt.
19.12.2005
Die Konkretisierungen zu § 29 SGB XII: "Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" sind unter Ziffer 2 - 2. Frei finanzierte Wohnungen sowie geförderte Wohnungen ( mit Ausnahme des 1. Förderweges und WoFG-Förderung ) - um folgende Sätze ergänzt worden: "Die Bruttokaltmiete setzt sich zusammen aus der Grundmiete und allen Betriebskosten einschließlich Wasserkosten. Heizkosten gehören nicht zur Bruttokaltmiete und sind in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen".
Die Fachliche Vorgabe zu § 22 SGB II: "Leistungen für Unterkunft und Heizung" ist unter "Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" Ziffer 2.2 um folgende Sätze ergänzt worden: "Die Bruttokaltmiete setzt sich zusammen aus der Grundmiete und allen Betriebskosten einschließlich Wasserkosten. Heizkosten gehören nicht zur Bruttokaltmiete und sind in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen."
09.12.2005
In den "Allgemeinen Informationen zum SGB II" ist die Migrationsberatung neu hinzugekommen.
07.12.2005
Benutzer-Information zur Statistik § 108 SGB XII
Die Statistik zu § 108 SGB XII muss weiterhin geführt werden. Es sind jeweils die aufgewendeten Sozialhilfeleistungen für das Jahr 2005 bis zum 10.01.2006 mit einer Kostenaufstellung an die BSF – SI 422 / Ausland inkl. Der nachfolgenden Angaben aufzugeben.
Wir bitten um Verständnis des Abgabetermins. Dieser ist nicht durch SI 422 / Ausland festgesetzt, sondern ergibt sich durch den Abgabetermin an das Bundesverwaltungsamt.
Wenn wir nicht möglichst alle Fälle nach § 108 SGB XII melden, erhält Hamburg zu viele Neufälle zugeteilt.
Notwendige Angaben:
Name, Vorname, Geburtsdatum
Anzahl der Personen
Herkunftsland
Staatsangehörigkeit
Übertritt aus dem Ausland (Datum)
Anerkannt (Datum) Zuordnung durch das Bundesverwaltungsamt
Ansprechpartner für Rückfragen: Harald Rudat Telefon: 4 28 63 - 5120
02.12.2005
Die Konkretisierungen "Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen" und "Barbeträge zur persönlichen Verfügung" wurden in der Konkretisierung Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - § 35 Abs. 2 SGB XII zusammengefasst. Ziffer 2 "Besondere Leistungen zum Weihnachtsfest" ist neu hinzugekommen.
Eine aktualisierte Anbieterliste zur Globalrichtlinie zu § 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 1 und 2 Nr. 7 und § 58 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben - Beförderung wurde eingestellt.
Die Liste der Wohnassistenz wurde um die Anbieter "Arche Volksdorf" und "Aktiv Pflege Netzeband Ambulanter Pflegedienst" erweitert.
Die Fachlichen Vorgaben zu § 22 SGB II: "Leistungen für Unterkunft und Heizung" wurden unter "Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" unter Ziffer 5 "Direktanweisung" überarbeitet.
Ein neuer Anbieter ist in die PBW-Liste und in die Liste der Wohnassistenz aufgenommen worden. Außerdem hat sich die Anschrift des Trägers für soziale Betreuung für HIV-infizierte und an Aids erkrankte Menschen "Hamburg Leuchtfeuer" geändert.
15.08.2005
In der Konkretisierung zu § 48 SGB XII "Stationäre Hospize" wurde ein neues Hospiz eingearbeitet.
Die Konkretisierung zu § 82 SGB XII wurde im Kapitel "Begriff des Einkommens" um den Abschnitt 3.2.3 ergänzt.
zu den Verordnungen zum SGB XII ist die Regelsatzverordnung hinzugekommen.
In der Konkretisierung zu §24, 27, 28 SGB XII: Notwendiger Lebensunterhalt wurde im Kapitel "Bedarfsgemeinschaften" im zweiten Absatz der zweite Satz verändert.
Das Infoblatt "Suchtberatung" für ARGE-Mitarbeiter wurde aktualisiert. Unter Punkt 4 wurde der Absatz "Weiterweisung in eine ambulante Beratungs- und Behandlungsstelle" neu gefasst.
Das Infoblatt "Hinweise zum Wohngeld" wurde geändert. Unter dem Punkt "Ausnahmen" wurde der 3. Absatz ergänzt.
In der Konkretisierung zu § 6 AsylbLG: Bedürfnisse für Kinder wurde der Absatz "Einschulungspauschale" eingefügt.
15.07.2005
In der Konkretisierung zu § 6 AsylbLG: Bedürfnisse für Kinder wurde der Absatz "Ferienpass" eingefügt.
Die Konkretisierung zu § 31 SGB XII ist geändert worden. In Ziffer 2 ist nach Absatz 4 ein neuer Absatz eingefügt.
Die Konkretisierung zu §§ 27, 28, 24 SGB XII ist geändert worden. In Ziffer 2.7.1 ist ein neuer Spiegelstrich eingefügt.
In den "Allgemeinen Informationen" zum SGB II wurde das Dokument "Verfahrenshinweise für die Inanspruchnahme der Stand-by-Kindertagesbetreuung" überarbeitet. Die Liste der Tagespflegepersonen, die bereit sind, eine Stand-by-KIndertagesbetreuung zu übernehmen, ist neu hinzugekommen.
Die Konkretisierung zu § 12 HmbLPG in Verbindung mit § 61 SGB XII: Einkommensabhängige Einzelförderung (EEF) nach § 12 HmbLPG ist geändert worden. Absatz 4 "EEF und Wohngeld" wurde neu gefasst.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 19.4.2005 67b IN 131/05 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Familienpflege „Komm´ ins Haus“ GmbH, ehemals Ebelingplatz 1-3, 20537 HH, Geschäftsführerin Sabine Voß, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt: RA Dr. Hans-U. Hildebrandt, Raboisen 38, 20095 HH. (BSF, V 54)
Der „Ambulante Pflegedienst der Stiftung Eilbeker Gemeindehaus, Friedenstraße 2, 22089 Hamburg“ wird seine Tätigkeit mit dem 30.6.2005 einstellen. Bestehende Verträge mit pflegebedürftigen Menschen wird der Pflegedienst bereits zum 31.5.2005 kündigen. (BSF, SI 3203)
Nach § 1 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes (WoGG) sind mit Wirkung vom 1.1.2005 an grundsätzlich alle Transferleistungsempfänger vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regel. Die Einzelheiten sind im folgenden Infoblatt "Wohngeld" dargestellt.
Ambulanter Pflegedienst TRUsch Mobile Pflege, Reeseberg 3, 21079 Hamburg
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass der Punktwert (SGB XI) für den vorgenannten ambulanten Pflegedienst ab 1.10.2004 auf 0,0382 € abgesenkt worden ist. Da der ambulante Pflegedienst z.T. den früheren höheren Punktwert ohne Berechtigung berechnet hat, wird um Prüfung und evtl. Verrechnung zuviel gezahlter Vergütungen gebeten. Diese abgesenkte Vergütung gilt auch für die „Anderen Verrichtungen“ nach § 61 Abs. 1 Satz 2 SGB XII.
Berücksichtigung der Beiträge einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung für Leistungsberechtigte des SGB XII vom 01.09.2019 (Gz.: SI 222 / 112.30-10-2-19) In Kraft ab 13.08.2019 bis 31.05.2026
Hinweis: Das Faltblatt "Ihre Rechte als Mieterin und Mieter. Informationen für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe" steht zusätzlich auch in weiteren Sprachen zur Verfügung.
Hinweis: Das Faltblatt "Ihre Rechte als Mieterin und Mieter. Informationen für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe" steht zusätzlich auch in weiteren Sprachen zur Verfügung.