Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO von der Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto (Stand 01.12.2021)
Berücksichtigung der Beiträge einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung für Leistungsberechtigte des SGB XII vom 01.09.2019 (Gz.: SI 222 / 112.30-10-2-19) In Kraft ab 13.08.2019 bis 31.05.2026
Hinweis: Das Faltblatt "Ihre Rechte als Mieterin und Mieter. Informationen für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe" steht zusätzlich auch in weiteren Sprachen zur Verfügung.
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