(FHH) Fachanweisung zu § 72 SGB XII Blindenhilfe vom 01.04.2007 (Az: SI 3112 112.42-4-12-1), gültig bis 31.10.2007, abgelöst durch Fachanweisung vom 01.11.2007.
(FHH) Globalrichtlinie zu § 17 Abs. 2 SGB XII Gewährung von Geldleistungen als Darlehen, gültig bis 14.11.2007, abgelöst durch die Fachanweisung vom 15.11.2007.
(FHH) Mit dieser Globalrichtlinie wurden Ziele, Personenkreis sowie Art und Umfang der Leistungen für behinderte Studierende näher bestimmt, die an einer Hochschule studieren und Hilfe benötigen.
1. Ziele
Mit den Leistungen soll für behinderte Menschen
ein Ausgleich behinderungsbedingter Mobilitätsnachteile vorgenommen werden und
die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft,
der Umgang und die Begegnung mit anderen Menschen,
der Kontakt zu Angehörigen,
das Erledigen von persönlichen...