1. Inhalt
Mit Wirkung vom 31.12.2005 wurde die Vorschrift zu § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V zur Freiwilligen Versicherung geändert ( BGBl I 3677 ).
Die beschlossene Novellierung beinhaltet, dass Zeiten einer ( Kranken - ) Vorversicherung, die aus dem unrechtmäßigen Bezugs von Arbeitslosengeld II resultieren, nicht als Vorversicherungszeiten für den Zugang zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung anzusehen sind. Durch diese Regelung soll insbesondere verhindert werden, dass ein wegen fehlender Erwerbsfähigkeit unrechtmäßigen Bezug von SGB II – Leistungen dazu führt, dass nach dem Ende des unrechtmäßigen Leistungsbezugs eine dauerhafte freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet werden kann.
Da § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V auf die in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V genannten Vorversicherungszeiten Bezug nimmt, gilt diese Regelung auch für das Beitrittsrecht von Familienversicherten.
2. Information
Den Sachverhalt unter Punkt 1. vorausgeschickt, ist in Fällen, in denen Leistungen nach dem SGB II zu Unrecht bezogen wurde, davon abzusehen, gegenüber den Krankenversicherungen die Begründung eines freiwilligen Weiterversicherungsverhältnis zu betreiben, da die entsprechenden Bezugszeiten nicht auf die Vorversicherungszeit anzurechnen sind.
Hiervon unberührt bleibt die Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft von Personen, die vor dem unrechtmäßigen Bezug von SGB II – Leistungen die Vorversicherungszeiten für den Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Grund eines anderen Versicherungstatbestandes erfüllt hatten. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass eine freiwillige Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bezugs von SGB –II – Leistungen auch weiterhin begründet werden kann, wenn zu Beginn des SGB II – Leistungsbezugs ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat. Auch eventuelle Ansprüche auf eine Mitgliedschaft nach § 264 Abs. 2 SGB V bleiben unberührt.
3. Ansprechpartner
Behörde für Soziales und Familie, SI 2304 , Herr Grapengeter ,
Tel. 428 63 - 4126,