Infoline-Archiv 2008: Vorläufige Regelung der Kosten der Unterkunft für die Containerplätze Barmbek und Altona, gültig 04.05.2005 - 30.01.2008

vom 4.05.2005 (Az. SI 2402/122.11-27/2 )

  • Sozialbehörde
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1. Inhalt und Ziele

Die Wohncontainer der „Neuen Wohnung GmbH“ auf den Plätzen in Barmbek, Wagnerstr. 13, 22089 Hamburg und in Altona, Langenfelder Str. 132, 22769 Hamburg bieten obdachlosen Menschen eine Notunterbringung mit der Perspektive einer Vermittlung in eigenen Wohnraum.

2. Informationen

Bis zum Abschluss eines Vertrages mit dem Träger sind übergangsweise 285,40 € (analog den Kosten der Unterkunft in stationären Einrichtungen in der Grundsicherung) als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II oder § 29 SGB XII anzuerkennen. Der Betrag enthält die Kosten der Unterkunft, Betriebskosten, Heizkosten sowie die Haushaltsenergie. Da die Bewohner der Containerplätze die Notunterbringung nicht in jedem Fall monatsweise nutzen, sondern der Ein- oder Auszug jederzeit erfolgen kann, ist gegebenenfalls ein Tagessatz von 9,52 € anzusetzen.

Die Kosten der Unterkunft sind direkt an den Träger der Einrichtung „Neue Wohnung GmbH“ auf das Konto 1127/216 115 der HASPA (BLZ 200 505 50) zu überweisen.

3. Ansprechpartner

  1. Bezirksamt Hamburg-Mitte,
    Frau Nowack, M/GS8(KWS), Tel. 42854-3758,
    E-Mail: Margit.Nowack@hamburg-mitte.hamburg.de

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