Infoline Sozialhilfe
Fachanweisung zu § 22 Abs. 3 und 5 SGB II
(FHH) Fachanweisung zu § 22 Abs. 3 und 5 SGB II Gewährung und Rückforderung kommunaler Darlehen vom 01.09.2010. Gültig ist diese Fachanweisung solange, bis das letzte Darlehen, welches vor dem 01.04.2011 gewährt wurde, abschließend bearbeitet ist.