Infoline-Archiv 2011: Allgemeine Informationen

Sicherstellung der Leistungen der Gesundheitshilfen. Gültig bis 14.06.2011.

  • Sozialbehörde

 

Sicherstellung der Leistungen der Gesundheitshilfen gem. SGB XII zu Beginn des Jahres 2005, für Leistungsberechtigte, die gem. § 264 SGB V von einer Krankenkasse betreut werden

Um die Krankenversorgung zu gewährleisten, sind Leistungsberechtigte die Sozialhilfe-/Grundsicherungsleistungen erhalten, im Einzelfall erneut mit den bekannten Vordrucken bei der jeweiligen Krankenkasse anzumelden, wenn die Krankenkasse dies verlangt (Erklärung des Leistungsberechtigten genügt). Der Name der Krankenkasse und die Krankenversichertennummer sind unbedingt unter den sog. „Erpl“. – Daten einzutragen

Betreuungsbeginn ist dann der 1.1.2005.

Wegen der ggf. Sicherstellung der Behandlung sind die Leistungsberechtigten an die Kasse zu verweisen, die eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Arzt ausstellen soll.

Ausnahmsweise darf ein Krankenbehandlungsschein für Personen, die Anspruch auf Krankenversorgung nach § 264 SGB V haben, nur dann ausgegeben werden, wenn

  • ohne Hergabe eines Behandlungsscheins die Versorgung eines medizinischen Notfalls, oder

  • im Einzelfall bei bestehender Behandlungsbedürftigkeit auf andere Weise die rechtzeitige medizinische Versorgung

nicht gewährleistet werden kann. Der Zeitraum für die Ausgabe eines Behandlungsscheines im Notfall für diesen Personenkreis ist bis Ende Februar 2005 begrenzt.

Keine Behandlungsscheine sind an Leistungsberechtigte auszugeben, die Leistungen nach dem SGB II erhalten und pflichtversichert sind. Diese Personen sind an die ARGE zu verweisen.

Zum Weiterlesen

Infoline-Archiv 2011: Konkretisierung zu § 52 Abs. 4 SGB XII

(FHH) Infoline-Archiv 2011: Konkretisierung zu § 52 (4) SGB XII Stationäre Hospize vom 01.03.2010. In Kraft bis 31.05.2011.

Infoline-Archiv 2011: Konkretisierung zu § 48 SGB XII

(FHH) Infoline-Archiv 2011: Konkretisierung zu § 48 SGB XII Zahnersatz vom 1.1.2005. Gültig bis 21.03.2011.

Infoline-Archiv 2011: Konkretisierung zu § 48 SGB XII

(FHH) Infoline-Archiv 2011: Konkretisierung zu § 48 SGB XII Rechnungsanweisung in der Krankenhilfe vom 1.1.2005. Gültig bis 21.03.2011.