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Infoline Sozialhilfe
Fachanweisung zu § 22 Abs. 3 und 5 SGB II
Gewährung und Rückforderung kommunaler Darlehen vom 01.09.2010 (Gz.: SI 233 / 111.10-3-8-1). Gültig ist diese Fachanweisung solange, bis das letzte Darlehen, welches vor dem 01.04.2011 gewährt wurde, abschließend bearbeitet ist.
- Sozialbehörde