1. Inhalt und Ziele
Die Übernahme von Telefonanschlusskosten soll die Kommunikationsmöglichkeiten allein stehender pflegebedürftiger Menschen fördern.
2. Vorgaben
In begründeten Einzelfällen können Kosten für einen erstmaligen Telefonanschluss übernommen werden. Die Notwendigkeit kann z.B. anerkannt werden bei allein stehenden pflegebedürftigen Menschen, die sonst keine Möglichkeit haben, mit der Außenwelt in Verbindung zu treten.
3. Verfahren
Für die Praxis in der Sozialhilfegewährung bedeutet dies:
- Erstanschlüsse werden lediglich von der Telekom durchgeführt. Die Kosten betragen 59,00 €. Stand März 2005.
Telefongrundgebühren (voll/ermäßigt) können nicht übernommen werden.
4. In Kraft treten
Diese Konkretisierung tritt am 01.August 2005 in Kraft.