Infoline Sozialhilfe

Konkretisierungen zu §§ 61 - 66 SGB XII: Hilfe zur Pflege

Übernahme von Telefonanschlusskosten vom 16.09.2005 (Az.: SI 3204/132.502)

  • Sozialbehörde

1. Inhalt und Ziele

Die Übernahme von Telefonanschlusskosten soll die Kommunikationsmöglichkeiten allein stehender pflegebedürftiger Menschen fördern.

2. Vorgaben

In begründeten Einzelfällen können Kosten für einen erstmaligen Telefonanschluss übernommen werden. Die Notwendigkeit kann z.B. anerkannt werden bei allein stehenden pflegebedürftigen Menschen, die sonst keine Möglichkeit haben, mit der Außenwelt in Verbindung zu treten.

3. Verfahren

Für die Praxis in der Sozialhilfegewährung bedeutet dies:

  • Erstanschlüsse werden lediglich von der Telekom durchgeführt. Die Kosten betragen 59,00 €.  Stand März 2005.
  • Telefongrundgebühren (voll/ermäßigt) können nicht übernommen werden.

4. In Kraft treten

Diese Konkretisierung tritt am 01.August 2005 in Kraft.


Zum Weiterlesen

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