Infoline Sozialhilfe

Infoline-Archiv 2014: Konkretisierungen zur § 17 Abs. 2 SGB XII

In Kraft bis 21.07.2014.

  • Sozialbehörde

1. Falltrennung und weitere Bearbeitung von „Forderungen“

In den Fällen, in denen ehemalige Sozialhilfebeziehende ab 1.1.2005 Leistungen nach SGB II erhalten und diesen gegenüber bestandskräftige Forderungen auf Rückzahlungen von Darlehen, zu viel gezahlter Sozialhilfe o. ä. bestehen, wird in der GS-Dienststelle eine „Forderungsakte“ angelegt.

In den Fällen, in denen „Wiederkehrende Einnahmen (WE) “ im Fall eingetragen sind und ein Wechsel in die SGB II-Leistung erfolgt, erhält die Sachbearbeitung eine Post zum Fall und wird auf die bestehende WE und die anstehenden Änderungen nach dem 31.12.04 hingewiesen.

Für die Bearbeitung von Rückforderungen gelten die Grundsätze der Landeshaushaltsordnung auch nach Einführung von SGB XII und SGB II mit der Maßgabe weiter, dass Ansprüche zu sichern und Einnahmen zu erheben sind.

Fällige Forderungen sind somit weiterhin

  • entsprechend den bisherigen Verfahren zu verfolgen oder
  • im Einzelfall nach den Vorgaben der LHO befristet oder unbefristet niederzuschlagen oder
  • bei Darlehen ggf. auf die Möglichkeit der Umwandlung in eine Beihilfe zu prüfen und dann einen Sollabgang zu veranlassen

2. Wegfall von Aufrechnungsmöglichkeiten nach § 25 a BSHG bzw. § 26 SGB XII

Soweit Schuldner ab 1.1. 2005 von der Sozialhilfe in die SGB II-Leistung wechseln, entfällt die Aufrechnungsmöglichkeit von Rückforderungen nach § 25 a BSHG bzw. § 26 SGB XII, weil die rechtliche Voraussetzung „Sozialhilfebezug“ in diesen Fällen entfällt.

3. Verrechnung nach § 52 SGB I

Bei Wegfall der Aufrechnung nach Ziffer 2. und Leistungsbezug des Schuldners nach SGB II kommt grundsätzlich die Möglichkeit der Verrechnung nach § 52 SGB I zum Tragen.  Dieser Anspruch ist im Einzelfall gegenüber der Arbeitsgemeinschaft geltend zu machen.

4. In Kraft treten

Die Konkretisierung ist am 1.1.2005 in Kraft getreten.

Zum Weiterlesen

Infoline Sozialhilfe Infoline-Archiv 2014: Fachanweisung zu § 22 SGB II

(FHH) Infoline-Archiv 2014: Fachanweisung Direktanweisung Kosten der Unterkunft, Heizung und Haushaltsenergie zu § 22 SGB II

Infoline Sozialhilfe Infoline-Archiv 2014: Fachanweisung zu § 22 Absatz 7 SGB II

(FHH) Infoline-Archiv 2014: Kosten der Unterkunft für Schüler, Studierende und Auszubildende, die Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten, vom 09.03.2009 (Gz.: SI 212 / 112.22-0-2), Stand 29.04.2009 bis 24.04.2014.

Infoline Sozialhilfe Infoline-Archiv 2014: Arbeitshilfe zu § 22 SGB II

(FHH) Infoline-Archiv 2014: Arbeitshilfe zu § 22 SGB II Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Genossenschaftsanteile vom 26.10.2005. Stand 20.02.2013 bis 28.02.2014.