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Hinweis:
Diese Fachanweisung tritt mit Beschluss der SHS vom 17.04.2019 vorerst als Arbeitshilfe in Kraft, bis die Abstimmung gemäß Bezirksverwaltungsgesetz erfolgt ist.
Bedarfe für Unterkunft und Heizung vom 01.06.2019 (Gz.:SI 215/112.22-1-1-14) Als Arbeitshilfe in Kraft vom 01.06.2019 bis 30.06.2019.
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Hinweis:
Diese Fachanweisung tritt mit Beschluss der SHS vom 17.04.2019 vorerst als Arbeitshilfe in Kraft, bis die Abstimmung gemäß Bezirksverwaltungsgesetz erfolgt ist.