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Hinweis:
15.04.2020: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 15.04.2020 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 31.12.2020 weiter.
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Kurzzeitwohnen für körperlich/geistig behinderte Kinder und Jugendliche ("Hände für Kinder" im Kupferhof) vom 17.04.2013 (Gz. SI 412/112.42-4-12-9-3). Stand 18.09.2013. In Kraft bis 20.10.2020.
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Hinweis:
15.04.2020: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 15.04.2020 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 31.12.2020 weiter.
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