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Hinweise:
30.11.2020: Diese Regelung tritt außer Kraft und wird zum 01.12.2020 abgelöst.
15.04.2020: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 15.04.2020 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 31.12.2020 weiter.
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Ambulante Heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind vom 01.01.2013 (Gz. SI 415 / 112.48-5). In Kraft bis 30.11.2020.
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Hinweise:
30.11.2020: Diese Regelung tritt außer Kraft und wird zum 01.12.2020 abgelöst.
15.04.2020: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 15.04.2020 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 31.12.2020 weiter.
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