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Hinweis:
15.04.2020: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 15.04.2020 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 31.12.2020 weiter.
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Kraftfahrzeughilfe vom 01.01.2013 (Gz. SI 415/112.49-4). In Kraft bis 18.08.2020.
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Hinweis:
15.04.2020: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 15.04.2020 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 31.12.2020 weiter.
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