Infoline Sozialhilfe

Infoline-Archiv 2021: Fachanweisung zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 5 der VO nach § 60 SGB XII

Studienhilfe für behinderte Menschen an Hochschulen vom 01.01.2007 (Gz. SI 3103 / 112.42-4-12-3). In Kraft bis 23.03.2021.

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Hinweise: 

16.12.2020: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 16.12.2020 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 31.12.2021 weiter.

15.04.2020: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 15.04.2020 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 31.12.2020 weiter.

9.12.2012: Mit Beschluss der SHS vom 19.12.2012 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst als Arbeitshilfe weiter.

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Hinweis:
Diese Fachanweisung wird durch eine neue Fachanweisung ersetzt, da seit dem 01.01.2008 sowohl im Sozialleistungsverfahren als auch im Verwaltungsverfahren das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) gilt. Dieses hat die Vergütungssätze und weitere Anspruchsgrundlagen erheblich verändert. Die Bezirksämter verfahren bereits entsprechend des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes. Die neue Fachanweisung befindet sich noch im verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren und wird baldmöglichst eingestellt.

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Fachanweisung zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 5 der VO nach § 60 SGB XII Studienhilfe für behinderte Menschen an Hochschulen. In Kraft bis 23.03.2021.

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Liste der Beauftragten der Hochschulen für die Belange behinderter Studierender

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Aufwendungsersatz für Gebärdensprachdolmetscher und Kommunikationshelfer

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Hilfsmittel und Hilfen im Studium nach § 54 SGB XII i.V.m. der VO nach § 60 SGB XII und in Abgrenzung zum Anspruch auf Hilfsmittelversorgung durch die Krankenversicherungen nach § 33 SGB V - mit dem Schwerpunkt „blinde und hochgradig sehbehinderte Studierende“. In Kraft bis 23.03.2021.

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Vorlage für die Erklärung hinsichtlich der Mitwirkungspflicht der Studierenden am Zustandekommen einer möglichst wirtschaftlichen Auftragserteilung. In Kraft bis 23.03.2021.

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Zum Weiterlesen

Infoline Sozialhilfe

Infoline-Archiv 2021: Arbeitshilfe zu § 54 SGB XII i. V. m. § 55 Abs. 1 und 2 Nr. 7 und § 58 SGB IX

--- Hinweise: 16.12.2020: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 16.12.2020 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 31.12.2021 weiter. 15.04.2020: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 15.04.2020 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 31.12.2020...