Infoline Sozialhilfe

Infoline-Archiv 2022: Arbeitshilfe zu § 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX

Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung vom 01.11.2011 (Gz. SI412/112.42-4-12-9) In Kraft bis 30.09.2022

  • Sozialbehörde

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Hinweise: 

16.12.2020: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 16.12.2020 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 31.12.2021 weiter.

15.04.2020: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 15.04.2020 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 31.12.2020 weiter.

Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 17.01.2018 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 20.04.2020 weiter.


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