Infoline Sozialhilfe

EU-Bürger

Informationen für Bürger der Europäischen Union und sie beratende Einrichtungen

  • Sozialbehörde

Die Europäische Union (EU) verleiht ihren Bürgern eine Vielzahl sozialer Rechte. Artikel 18 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bestimmt, dass jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit innerhalb der Mitgliedstaaten der EU verboten ist. Aus diesem Grund können Unionsbürger in Deutschland in vielen Fällen unter den gleichen Voraussetzungen wie deutsche Staatsbürger soziale Rechte in Anspruch nehmen.

Hinweis: Qualifizierte Fach- und Führungskräfte aus dem Ausland und ausländische Studierende können sich im Hamburg Welcome Center persönlich beraten lassen und behördliche Serviceleistungen, wie zum Beispiel das Ausstellen einer Freizügigkeitsbescheinigung, einer Lohnsteuerkarte oder eines Führungszeugnisses, vor Ort erledigen.
The website of the Welcome Center is also available in English.  

Weitere Informationen für EU-Bürger/-innen:

Container-eingebettet-2019-03-28-ESF-Fachtagung (was link with id: 12331870)

Zum Weiterlesen

Infoline Sozialhilfe Infoline Archiv 2026: Fachanweisung zu § 32 und 32a SGB XII

Berücksichtigung der Beiträge einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung für Leistungsberechtigte des SGB XII vom 01.09.2019 (Gz.: SI 222 / 112.30-10-2-19) In Kraft ab 13.08.2019 bis 31.05.2026

Infoline Sozialhilfe Infoline Archiv 2026: Fachanweisung zu § 22 SGB II

Hinweis: Das Faltblatt "Ihre Rechte als Mieterin und Mieter. Informationen für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe" steht zusätzlich auch in weiteren Sprachen zur Verfügung.

Infoline Sozialhilfe Infoline Archiv 2026: Fachanweisung zu § 22 SGB II

Hinweis: Das Faltblatt "Ihre Rechte als Mieterin und Mieter. Informationen für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe" steht zusätzlich auch in weiteren Sprachen zur Verfügung.