Hinweis: Mit Beschluss der SHS vom 16.03.2022 gilt diese Fachanweisung über ihr Außerkrafttreten hinaus als Arbeitshilfe weiter bis zum 31.01.2023 (siehe auch Arbeitshilfe zu § 72 SGB XII Blindenhilfe).
Infoline Sozialhilfe
Fachanweisung zum Hamburgischen Blindengeldgesetz (HmbBlinGG)
vom 01.01.2017 (Gz. SI 431/112.42-4-12-4)
-
Sozialbehörde