SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende
Fachliche Vorgaben und Hinweise
- Forderungsmanagement im SGB II siehe unten
- Anordnung zur Durchführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - vom 3. Mai 2011 (Zuständigkeitsanordnung SGB II)
- Sozialleistungsansprüche von Ausländern
Kapitel
- zu Kapitel 2 (§§ 7 - 13) Anspruchsvoraussetzungen
- zu Kapitel 3 (§§ 14 - 35) Leistungen
- zu Kapitel 4 (§§ 36 - 45) Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
Allgemeine Informationen
- Regelung der Kosten der Unterkunft für die Containerplätze Barmbek und Altona v. 31.01.2008 (Allgemeine Information)
- Migrationsberatung (Allgemeine Information)
- Erwerbsfähigkeitsprüfung und ggfs. Anrufung der Einigungsstelle - Verfahrensregelungen (Allgemeine Information)
- Sozialleistungsansprüche von Ausländern (Allgemeine Information)
Zum Gesetzestext
Forderungsmanagement im SGB II
Für Darlehen, die vor dem 01.04.2011 gewährt wurden (zu § 22 Abs. 3 und 5 SGB II alter Fassung):
- Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile bei kommunalen Leistungen im SGB II (Fachanweisung)
- Gewährung und Rückforderung kommunaler Darlehen (Fachanweisung)
Für Darlehen, die ab dem ab 01.04.2011 gewährt werden (zu § 22 Abs. 6 und 8 SGB II neuer Fassung):
- Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile bei kommunalen Leistungen im SGB II (Fachanweisung)
- Gewährung und Rückforderung kommunaler Darlehen (Fachanweisung)
Verjährung (SGB II) (Fachanweisung)
Vereinbarung zur Sicherung und Einziehung von Forderungen zwischen der Behörde für Soziales, Familie, Verbraucherschutz, team.arbeit.hamburg (Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (ARGE) und den Bezirksämtern