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Infoline Sozialhilfe
Fachanweisung zu § 22 Abs. 8 SGB II
Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft und Behebung einer vergleichbaren Notlage vom 01.01.2025 (Gz. SI 326/113.20-3-8)
- Sozialbehörde
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Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft und Behebung einer vergleichbaren Notlage vom 01.01.2025 (Gz. SI 326/113.20-3-8)
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