Infoline Sozialhilfe

SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

Fachliche Vorgaben und Hinweise

  • Sozialbehörde

Kapitel

Allgemeine Informationen

Zum Gesetzestext

Forderungsmanagement im SGB II

Für Darlehen, die vor dem 01.04.2011 gewährt wurden (zu § 22 Abs. 3 und 5 SGB II alter Fassung):

Für Darlehen, die ab dem ab 01.04.2011 gewährt werden (zu § 22 Abs. 6 und 8 SGB II neuer Fassung): 

Verjährung (SGB II) (Fachanweisung)

Vereinbarung zur Sicherung und Einziehung von Forderungen zwischen der Behörde für Soziales, Familie, Verbraucherschutz, team.arbeit.hamburg (Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (ARGE) und den Bezirksämtern

Zum Weiterlesen

Infoline Sozialhilfe Infoline Archiv 2026: Fachanweisung zu § 22 SGB II

Hinweis: Das Faltblatt "Ihre Rechte als Mieterin und Mieter. Informationen für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe" steht zusätzlich auch in weiteren Sprachen zur Verfügung.

Infoline Sozialhilfe SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen

(FHH) § 24 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen