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Übernahme der Krankenbehandlung für Leistungsberechtigte nach §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die keinen Anspruch auf Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG haben, gegen Kostenerstattung vom 01.07.2012 (Gz.: SI 22/507.13-7-7-3-8-2). Stand 01.01.2018.
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Fachanweisung zu § 264 Abs. 1 SGB V
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