SGB XII Sozialhilfe
Fachliche Vorgaben und Hinweise
Fachliche Vorgaben und Hinweise zum SGB XII
- Forderungsmanagement im SGB XII siehe unten
- Anordnung zur Durchführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 19. September 2006 (Zuständigkeitsanordnung SGB XII)
- Sozialleistungsansprüche von Ausländern
Kapitel
- zum Ersten Kapitel (§§ 1 - 7) Allgemeine Vorschriften
- zum Zweiten Kapitel (§§ 8 - 26) Leistungen der Sozialhilfe
- zum Dritten Kapitel (§§ 27 - 40) Hilfe zum Lebensunterhalt
- zum Vierten Kapitel (§§ 41 - 46a) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- zum Fünften Kapitel (§§ 47 - 52) Hilfen zur Gesundheit
- zum Sechsten Kapitel (§§ 53 - 60) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- zum Siebten Kapitel (§§ 61 - 66) Hilfe zur Pflege
- zum Achten Kapitel (§§ 67 - 69) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- zum Neunten Kapitel (§§ 70 - 74) Hilfe in anderen Lebenslagen
- zum Zehnten Kapitel (§§ 75 - 81) Einrichtungen
- zum Elften Kapitel (§§ 82 - 96) Einsatz des Einkommens und des Vermögens
- zum Dreizehnten Kapitel (§§ 102 - 115) Kosten
- zum Sechzehnten Kapitel (§§ 130 - 138) Übergangs- und Schlussbestimmungen
Gesetzestext
- Zum Gesetzestext
Forderungsmanagement im SGB XII
- Gewährung von Geldleistungen als Darlehen - Darlehensvergabe, Darlehensmodalitäten, Umwandlung in eine Beihilfe (SGB XII) (Fachanweisung)
- Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile im SGB XII (zu § 29 Abs. 1 SGB XII) (Arbeitshilfe)
- Verjährung (SGB XII) (Arbeitshilfe)
- Geltendmachung und Veränderung von Ansprüchen bei Sozialhilfeleistungen (Arbeitshilfe)
- Vereinfachtes Niederschlagungsverfahren für uneinbringbare Altforderungen (BSHG bis zum 31.12.2004) in entsprechender Anwendung von § 59 Abs. 1 Ziff. 2 LHO (Fachanweisung)
- Vereinbarung zur Sicherung und Einziehung von Forderungen zwischen der Behörde für Soziales, Familie, Verbraucherschutz, team.arbeit.hamburg (Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (ARGE) und den Bezirksämtern