Infoline Sozialhilfe

Arbeitshilfe zu § 35 Abs. 2 SGB XII

Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile im SGB XII vom 01.11.2009 (Gz.: SI 2333 / 112.83-5-4). Stand 16.03.2016.

  • Sozialbehörde

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Hinweis: Mit Beschluss der SHS vom 18.12.2025 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2026.

Hinweis: Mit Beschluss der SHS vom 18.12.2024 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2025.

Hinweis: Mit Beschluss der SHS vom 20.12.2023 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2024.

Hinweis: Mit Beschluss der SHS vom 21.12.2022 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2023.

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Arbeitshilfe zu § 35 Abs. 2 SGB XII Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile im SGB XII

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Zum Weiterlesen

Fachanweisung zu §§ 67-69 SGB XII Housing First

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