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Infoline Sozialhilfe
Arbeitshilfe zu § 73 SGB XII Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Ergänzenden Leistungen nach § 73 SGB XII bei Personen auf sogenannten „Außenarbeitsplätzen“ der Werkstätten für behinderte Menschen, bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX, sowie im Rahmen anderer, vergleichbarer tagesstrukturierender Angebote ab 01.01.2024 (Gz. SI 212/112.75-3)
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Sozialbehörde