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Hinweis: Mit Beschluss der SHS vom 18.12.2025 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2026.
Hinweis: Mit Beschluss der SHS vom 18.12.2024 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2025.