Die folgenden Konkretisierungen treten außer Kraft (siehe Infoline-Archiv 2009 (was link with id: 1114994) ). - zu § 4 AsylbLG Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, und Geburt - zu § 48 SGB XII Abrechnung von psychotherapeutischen Behandlungen - zu § 48 SGB XII Kostentragung für molekularbiologischen HIV-Nachweis - zu § 48 SGB XII Physiotherapeutische Therapie - Erbringung und Vergütung von Leistungen - zu § 48 SGB XII Akupunktur in der Schmerztherapie - zu § 48 SGB XII Akupunktur in der Suchttherapie - zu § 48 SGB XII Diabetesschulung - zu § 48 SGB XII Krankenhilfe/-versicherung bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen - zu §§ 47-52 SGB XII Überführung bisheriger Krankenhilfeberechtigter in die gesetzliche Krankenversicherung
Neue Arbeitshilfe zu § 61 SGB XII veröffentlicht: Hilfe zur Pflege in Tagespflegeeinrichtungen Die entsprechende Konkretisierung vom 01.01.2005 tritt außer Kraft (siehe Infoline-Archiv 2009 (was link with id: 1114994) ).
Die Anbieterliste der Bestattungsunternehmen (Konkretisierung zu § 74 SGB XII Bestattungskosten) wurde neu überarbeitet.
01.07.2009
Neue Arbeitshilfe zu § 30 Abs. 5 SGB XII tritt in Kraft: - Anerkennung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung (Krankenkostzulage) für Leistungsberechtigte des SGB XII
Der Regelsatz gemäß §§ 3 und 4 Abs. 3 der Regelsatzverordnung wird zum 01.07.2009 auf 359,- Euro erhöht. Damit ändern sich auch alle Beträge nach dem SGB XII, die auf dem Eckregelsatz basieren. Dies betrifft - die monatlichen Regelsätze nach § 28 SGB XII (inkl. Regelsatzanteil Energie, Regelsätze bei einer Zahlung nach Tagen und Höhe der monatlichen Leistung für Minderjährige), - den Regelsatzanteil für die Warmwasseraufbereitung nach § 28 SGB XII, - den notwendigen Lebensunterhalt in Einrichtungen nach § 35 SGB XII (inkl. Barbetrag für Untersuchungshäftlinge und Belastungsgrenze nach § 62 SGB V), - die Häusliche Ersparnis nach § 92a SGB XII sowie - die Blindenhilfe und das Blindengeld (die Werte werden noch angepasst)
15.06.2009
Neue Fachanweisung zu § 2 AsylbLG tritt in Kraft: - Leistungen in besonderen Fällen Die Fachanweisung zu § 2 AsylbLG vom 26.05.2008 wird aufgehoben (siehe Infoline-Archiv 2009 (was link with id: 1114994) ).
01.06.2009
Konkretisierungen zu §§ 61 - 66 SGB XII: hier: Häusliche Pflege: Die Leistungsbeschreibung der Leistungskomplexe SGB XI wurde aktualisiert (Für die bis 31.05.2009 gültige Fassung siehe Infoline-Archiv 2009 (was link with id: 1114994) ).
Die Datenbank Ambulante Pflegedienste finden Sie seit dem 30.04.2009 innerhalb des Angebotes des HamburgService (Pflegedienste - Ambulante Pflegedienste) (siehe unten). Die bisherige Datenbank wird zum 01.06.2009 abgeschaltet.
Die Datenbank Ambulante Pflegedienste wurde technisch auf eine neue Plattform gestellt. Sie finden Sie nun innerhalb des Angebotes des HamburgService (Pflegedienste - Ambulante Pflegedienste). Die bisherige Datenbank wird nicht mehr aktualisiert, ist aber noch bis zum 31.5.2009 zu erreichen.
Die Arbeitshilfe zu § 32 SGB XII Übernahme der Beiträge einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung für Leistungsberechtigte des SGB XII wurde aktualisiert.
Berücksichtigung der Beiträge einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung für Leistungsberechtigte des SGB XII vom 01.09.2019 (Gz.: SI 222 / 112.30-10-2-19) In Kraft ab 13.08.2019 bis 31.05.2026
Hinweis: Das Faltblatt "Ihre Rechte als Mieterin und Mieter. Informationen für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe" steht zusätzlich auch in weiteren Sprachen zur Verfügung.
Hinweis: Das Faltblatt "Ihre Rechte als Mieterin und Mieter. Informationen für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe" steht zusätzlich auch in weiteren Sprachen zur Verfügung.