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Fachanweisungen zum Forderungsmanagement

Verjährung (SGB II): Fachliche Vorgaben und Ausführungsbestimmungen zur Verjährung im SGB II vom 28.04.2008 (Az. 111.10-3-8-2). Stand 01.04.2010.

Hinweise:

  • Mit Beschluss der SHS vom 18.12.2024 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2025.
  • Mit Beschluss der SHS vom 20.12.2023 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2024.
  • Mit Beschluss der SHS vom 21.12.2022 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2023.
  • Mit Beschluss der SHS vom 15.12.2021 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2022.
  • Mit Beschluss der SHS vom 18.08.2021 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2021.

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Fachanweisung Verjährung SGB II

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