Hinweise:
- Mit Beschluss der SHS vom 18.12.2024 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2025.
- Mit Beschluss der SHS vom 20.12.2023 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2024.
- Mit Beschluss der SHS vom 21.12.2022 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2023.
- Mit Beschluss der SHS vom 15.12.2021 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2022.
- Mit Beschluss der SHS vom 18.08.2021 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2021.