Die Sozialbehörde beabsichtigt mit der Änderung des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG), dass die Rahmenbedingungen für Hamburger Kinder in Kindertagesbetreuung weiterentwickelt, qualitätssichernde Maßnahmen ausgebaut, Familien entlastet und die Elternmitarbeit gestärkt werden. Gleichzeitig sollen die erforderlichen Anpassungen an das durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTB) geänderte SGB VIII vorgenommen werden.
Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf folgende Themen:
- Konkretisierung des Bildungsauftrags im Bereich der kindlichen Gesundheit
- Regulierung und Begrenzung von Zuzahlungen (vgl. Regierungsprogramm)
- Gesetzliche Verankerung des Sechs-Stunden-Betreuungsanspruchs für Kinder mit Behinderung und für von Behinderung bedrohte Kinder
- Konkretisierung der Voraussetzungen zum Abschluss des Landesrahmenvertrags
- Gesetzliche Verankerung der Vertragskommission zum Landesrahmenvertrag
- Gesetzliche Verankerung des in Hamburg etablierten Kita-Prüfverfahrens
- Gesetzliche Verankerung von Gestaltungsrechten der Freien und Hansestadt Hamburg bei Pflichtverletzungen der freien Träger
- Neuregelungen zu Besetzung und Wahlverfahren der Bezirkselternausschüsse und des Landeselternausschusses / Verbesserung der Elternmitwirkung
Der Senat hat die Sozialbehörde mit Beschluss vom 28. Mai 2024 beauftragt, den Gesetzentwurf auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und den Landesjugendhilfeausschuss, den Landeselternausschuss sowie die Vertragskommission des Landesrahmenvertrages ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ zu beteiligen.
Die eingegangenen Stellungnahmen stehen als Anlagen der Bürgerschaftsdrucksache 22/16428 zur Verfügung.