Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen

Die Sozialbehörde informiert an dieser Stelle über Entwürfe von Vorschriften in ihrer Zuständigkeit, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken.

  • Sozialbehörde

Rechtsgrundlage

Entwürfe von Gesetzesvorlagen und Rechtsverordnungen, mit denen neue Vorschriften eingeführt oder bestehende Vorschriften geändert werden sollen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, sind von der für das jeweilige Berufsrecht zuständigen Stelle zur Information der Öffentlichkeit auf der Internetseite der zuständigen Stelle einzustellen. Damit sollen alle betroffenen Parteien in geeigneter Weise einbezogen werden und Gelegenheit haben, ihren Standpunkt darzulegen. 

Grundlage ist § 6 des Hamburgischen Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2108/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen.

Kontakt

Anmerkungen und Fragen zu den jeweiligen Regelungen richten Sie bitte an die bei aktuell laufenden Verfahren jeweils angegebenen Kontaktdaten.

Laufende Stellungnahme-Verfahren

  • Derzeit keine laufenden Stellungnahme-Verfahren

Abgeschlossene Stellungnahme-Verfahren

Hinweis: Informationen des Personalamtes

Auch das Personalamt informiert über Entwürfe von Gesetzesvorlagen und Rechtsverordnungen, die in seiner Zuständigkeit liegen.

Zum Weiterlesen

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colourbox.de, FHH-Bildagentur

Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Aktuelle Drucksache zur Änderung des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG)

Die Sozialbehörde beabsichtigt mit der Änderung des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG), dass die Rahmenbedingungen für Hamburger Kinder in Kindertagesbetreuung weiterentwickelt, qualitätssichernde Maßnahmen ausgebaut, Familien entlastet und die Elternmitarbeit gestärkt werden.