Wer ist berechtigt?
Berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnort in Hamburg, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen, soweit diese nicht zu Erwerb des Bonusticket berechtigt sind.
Regelungen im Detail:
- Schülerinnen und Schüler an Privatschulen
Sofern diese in Hamburg wohnhaft sind und eine staatlich genehmigte oder staatlich anerkannte allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen (Achtung Abgrenzung zum Bonusticket für Azubis beachten), erhalten sie auch ein kostenloses hvv Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler. - Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen
Schülerinnen und Schüler, die eine berufsbildende Schule besuchen, sind berechtigt, wenn- sie einen Schulabschluss erwerben (wie MSA, Abitur oder Fachhochschulreife) oder
- sich an der Berufsvorbereitungsschule oder Arbeitsvorbereitung qualifizieren oder
- sie eine teilqualifizierende Berufsfachschule besuchen
- Achtung: Abgrenzung zum Bonusticket für Azubis beachten.
- Schülerinnen und Schüler mit mehreren Anschriften
Entscheidend ist immer der Hauptwohnsitz der Schülerinnen / der Schüler. Sofern die Schülerinnen und Schüler aufgrund des Wechselmodells mehrere Anschriften haben, ist immer die Meldeadresse maßgeblich. Diese muss in Hamburg liegen, damit die Schülerinnen / die Schüler für das kostenlose hvv Deutschlandticket berechtigt sind. - Vorschülerinnen und Vorschüler
Auch diese Kinder können ab dem 6. Geburtstag ein kostenloses hvv Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler bestellen, sofern sie ihren Wohnsitz in Hamburg haben.
Was müssen Sie tun?
Sie können das Ticket beim HVV bestellen. Informationen rund um die Bestellung des kostenlosen hvv Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler erhalten Sie unter www.hvv.de/schule-hh
Nachweise zur Berechtigung erhalten Sie in den Schulen.
Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: bsb-sozialeleistungen@bsb.hamburg.de